Hund ver­ur­sacht Un­fall – wie haf­tet der Hun­de­hal­ter?

VersicherungsratgeberArchive30. November 2017

Eine Studie spricht von jährlich 9'500 Unfällen, die von Hunden verursacht werden. Was geschieht, wenn mein Hund ausrastet und ich im Gesetzeswirrwarr der Kantone eine Leinen- oder Maulkorbpflicht missachtet habe?

Das Obligationenrecht sieht bei Schäden durch Tiere eine Haftpflicht des Tierhalters vor, wenn dieser nicht nachweisen kann, dass er alle objektiv gebotene Sorgfalt bei der Beaufsichtigung des Tieres angewendet hat. Dieser Nachweis ist allerdings recht schwierig zu erbringen, und in den meisten Fällen haftet der Halter für Schäden, die sein Tier anrichtet. Falls Ihr Hund jemanden verletzt, so übernimmt entweder die berufliche Unfallversicherung gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) oder eine Krankenkasse die Heilungskosten des Verletzten. Versicherer und Kasse nehmen jedoch für die übernommenen Kosten beim Bestehen einer Haftpflicht Regress auf den Tierhalter. Der haftpflichtige Tierhalter muss zudem für weitere nicht von einer Versicherung oder Kasse bezahlte Folgekosten aufkommen.

Privathaftpflichtversicherung zahlt

Obschon die Bedingungen der Privathaftpflichtversicherungen bei den einzelnen Gesellschaften variieren, wird die Privathaftpflichtversicherung des Tierhalters in der Regel die Forderungen von Verunfallten oder Geschädigten aus einem Tierangriff übernehmen. Falls aber Grobfahrlässigkeit des Tierhalters vorliegt, dieser also elementare Vorsichtsmassnahmen missachtet, so kann der Versicherer seine Leistungen kürzen. Ob die Missachtung eines kantonalen Leinen- oder Maulkorbzwanges als Grobfahrlässigkeit einzustufen ist, hängt dabei vom Einzelfall ab. Es emp-fiehlt sich aber, kantonale Vorschriften in jedem Fall zu beachten und sich entsprechend zu erkundigen. In einzelnen Kantonen (zum Beispiel im Kanton Zürich) besteht ein Versicherungsobligatorium für die Abdeckung von Haftpflichtrisiken aus der Hundehaltung.