Haus­halts­hil­fen – müs­sen sie ge­gen Un­fall ver­si­chert wer­den?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Wir beschäftigen im Turnus mehrere Aushilfen stundenweise im Haushalt. Jede dieser Haushalthilfen erhält pro Jahr weniger als 1000 Franken. Müssen sie trotzdem gemäss UVG gegen Unfälle versichert werden?

Seit Anfang 2008 müssen alle im Privathaushalt beschäftigten Aushilfen (wie Raumpflegerinnen, Gartenhilfen, Kindermädchen etc.) obligatorisch gegen Unfälle gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert werden. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, für jede Aushilfe eine Berufsunfallversicherung abzuschliessen und die Prämien dafür selber zu bezahlen. Aufgrund des Schwarzarbeitsgesetzes gelten dabei alle Löhne ab dem ersten Franken als zu versicherndes Einkommen; es gibt also keine Ausnahmen für «geringe Löhne». Die Versicherung deckt die Kosten von Unfällen, die sich während der Tätigkeit im Privathaushalt oder auf dem direkten Arbeitsweg dazu ereignen; wenn eine Aushilfe mehr als 8 Stunden wöchentlich beschäftigt wird, ist sie auch für Nichtberufsunfälle versichert.

Kollektivunfallversicherung für alle Aushilfen

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten eine obligatorische UVG-Versicherung für die in einen Haushalt beschäftigte Aushilfen an – dies meistens zu einer Jahresprämie von 100 Franken (bis zu einem versicherten Verdienst von insgesamt etwa 10'000 Franken). Diese Versicherung sieht bei Unfällen eine Vergütung von Pflegeleistungen und Heilungskosten, ein Taggeld ab dem dritten Tag nach dem Unfall, eine Invalidenrente bei Vollinvalidität, eine Integritätsentschädigung gemäss gesetzlicher Gliederskala, eine Hilflosenentschädigung sowie eine Hinterlassenenrente vor.