Ha­gel be­schä­digt äl­te­res Au­to – wie ist das ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Mein 10-jähriges Auto wurde durch Hagelschlag beschädigt. Die unzähligen kleinen Beulen fallen nicht stark auf. Die Reparaturkosten übersteigen den Zeitwert des Fahrzeuges. Ich möchte mein Auto teilkaskoversichert weiter fahren. Wie muss ich vorgehen?

Dass die Reparaturkosten den durch die Versicherung gedeckten Zeitwert eines Fahrzeugs übersteigen und deshalb ein Totalschaden vorliegt, kommt vor allem bei älteren Fahrzeugen vor. Hagelschlag ist in der Teilkaskoversicherung grundsätzlich versichert. Daher steht dem Autobesitzer eine Entschädigung im Rahmen des Versicherungsvertrages und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu. Diese Entschädigung entspricht bei älteren Autos im Falle eines Totalschadens in der Regel maximal dem vom Autoexperten berechneten Zeitwert.

Angepasste Teilkaskoversicherung abschliessen

Nachdem Sie jedoch nach der Versicherungsleistung für den Hagelschaden Ihr gut unterhaltenes Auto nicht verschrotten, sondern gesetzeskonform eingelöst lassen und unrepariert weiter benutzen wollen, empfiehlt es sich, mit Ihrer Versicherung zu sprechen. Sie möchten ja Ihr Fahrzeug weiterhin gegen andere Teilkaskoschäden (wie Glasbruch, Feuer, Diebstahl usw.) versichern. Beim Abschluss einer solchen angepassten Teilkaskoversicherung wird der Versicherungsvertrag eine Klausel enthalten, die besagt, dass bei einem weiteren Schadenfall der vorbestandene Fahrzeugschaden aus dem bereits entschädigten Hagelereignis berücksichtigt, also in Abzug gebracht würde.