Gut­ach­ten­eva­lua­ti­on der Pri­vat­ver­si­che­rer

EmpfehlungenArchive22. November 2017

Die Qualitätssicherung der medizinischen Gutachten ist ein ständiger Prozess. Damit die Gutachtenqualität gesteigert und gesichert werden kann, sind die Gutachterinnen und Gutachter auf Rückmeldungen angewiesen.

Die Arbeitsgruppe Personenschaden und Reintegration des SVV hat die vorliegenden Gutachtenevaluationsbögen in Anlehnung an die Evaluationsbögen der Swiss Insurance Medicine erarbeitet. Das Logo der jeweiligen Versicherungsgesellschaft kann in der Kopfzeile eingebracht werden.

Das Hauptaugenmerk wird auf die Evaluation durch die Versicherungsjuristen oder Versicherungsfachleute gelegt, denn diese haben das Gutachten in Auftrag gegeben und müssen den Fall damit weiter beurteilen. Falls es in medizinischer Hinsicht Unklarheiten gibt, so kann die beratende Ärztin oder der beratende Arzt noch hinzugezogen.

Die Schadenleiterkommission des SVV hat die Evaluationsbögen genehmigt und empfiehlt, diese für die Rückmeldungen aller medizinischen Gutachten an die Gutachterinnen und Gutachter zu verwenden. Hierdurch bekommen letztere eine differenzierte Beurteilung des Gutachtens innerhalb einer angemessenen Zeit.

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