Gold­uhr ge­stoh­len – wie­so nicht voll ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Vor kurzem wurde mir meine Golduhr mit Goldarmband gestohlen. Die Leistung der Wertsachenversicherung reicht nicht für einen Ersatzkauf. Was muss ich in Zukunft tun, um genügend versichert zu sein?

In der traditionellen Wertsachen- oder Schmuckversicherung wird jedes versicherte Objekt einzeln aufgeführt und mit einer eigenen Versicherungssumme versehen. Die Versicherungssumme wird meist auf der Basis von Originalkaufbelegen und anerkannten Zertifikaten festgestellt. Vor allem bei älteren Schmucksachen (z. B. Erbsachen) wird auf professionelle Schätzungen abgestellt. Die Versicherung entschädigt im Falle eines versicherten Totalschadens zwar den Wert, den Sie für die Wiederbeschaffung einer identischen Sache am Schadentag auslegen müssen. Die Entschädigung wird aber die vereinbarte Versicherungssumme für die vom Schaden betroffene Vertragsposition nicht übersteigen.

Bewertung der Wertsachen periodisch überprüfen

Es gibt Zeiten, da der Goldpreis massiv ansteigt und deshalb auch die Preise für Goldschmuck rasant in die Höhe klettern. Seit Jahren erfahren aber auch die Uhren aus dem oberen und obersten Preissegment einen Wertanstieg. Wenn Sie also keine unliebsamen Überraschungen im Schadenfall erleben wollen, raten wir Ihnen, die Positionen Ihrer Wertsachenversicherung periodisch vom Fachmann (Bijoutier) überprüfen zu lassen und zusätzlich zum aktuellen Wiederbeschaffungspreis eine Sicherheitsreserve für mögliche künftige Teuerungen einzubauen. Sollten sich die Preise Ihrer Wertsachen später einmal in die entgegengesetzte Richtung bewegen, können Sie selbstverständlich auch eine angemessene Reduktion der vereinbarten Versicherungssummen vornehmen lassen.