Ge­lie­he­nes Ve­lo weg – wie ist das ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich durfte das Velo meiner Nachbarin für eine Einkaufstour benutzen. Während ich im Tearoom war, wurde das Velo gestohlen. Wer muss für den Schaden aufkommen?

Wenn Sie das Velo vor dem Lokal korrekt abgestellt und abgeschlossen haben, kann Ihnen kein fehlerhaftes Verhalten im Umgang mit der geliehenen Sache vorgeworfen werden. Ihre Privathaftpflichtversicherung würde die unberechtigten Forderungen für Sie ablehnen. Wir verstehen allerdings, dass sich für Sie ein persönliches Problem ergeben kann, wenn Sie für den Schaden nicht aufkommen; es trifft Sie eine moralische Verpflichtung, auch wenn Sie von Gesetzes wegen für den Schaden nicht haften.

Hausratversicherung schützt vor «unguten Gefühlen»

Möglicherweise besitzen Sie oder Ihre Nachbarin eine Hausratsversicherung mit der Deckung «einfacher Diebstahl auswärts». Mit dem Abschluss dieser Zusatzversicherung stellen Sie sicher, dass solche Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme übernommen werden können. Die meisten Gesellschaften offerieren ihren Kunden Versicherungsschutz für anvertrautes Dritteigentum. Fahrräder sind dabei häufig zum Neuwert versichert. Prüfen Sie also den Deckungsumfang bei den in Frage kommenden Hausratversicherungen. Sollten sowohl Sie als auch Ihre Kollegin über eine entsprechende Deckung verfügen, informieren Sie Ihre Versicherung entsprechend. So stellen Sie sicher, dass die betroffenen Versicherer das Vorgehen bei Bedarf koordinieren können.