Fuss­gän­ger­strei­fen und Ve­lo­fah­rer – gilt im­mer der Vor­tritt?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich stelle in letzter Zeit vermehrt fest, dass Velofahrer den Fussgängerstreifen fahrend überqueren. Muss ich als Autofahrer dem fahrenden Velobenützer wie einem Fussgänger den Vortritt gewähren?

Steht der Velofahrer neben seinem Velo an einem Fussgängerstreifen, ist er als Fussgänger zu betrachten und hat damit dasselbe Vortrittsrecht. Der Autofahrer muss demnach anhalten, damit der Velofahrer den Streifen gehend überqueren kann. Anders verhält es sich, wenn der Velofahrer auf dem Sattel sitzt und den Fussgängerstreifen klar ersichtlich fahrend überqueren will. In diesem Fall hat der Velofahrer keinen Vortritt gegenüber dem Autofahrer. Der Velofahrer muss dann warten, bis die Strasse frei ist. Doch aufgepasst! Bei einem Unfall trägt der Automobilist dennoch Verantwortung und muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dies alleine deshalb, weil durch den Betrieb seines Fahrzeuges für die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fussgänger und Velofahrer eine Gefahr ausgeht.

Fairness hilft Unfälle verhindern

Mit dem Schaden des Velofahrers wird sich die Haftpflichtversicherung befassen. Dieser muss wegen seines Fehlverhaltens allerdings mit Leistungskürzungen rechnen. Wenn sich die Verkehrsteilnehmer fair verhalten und aufeinander Rücksicht nehmen, sollten solche Unfälle jedoch gar nicht passieren.