Fuss­gän­ger­strei­fen – hat Fuss­gän­ger im­mer Vor­tritt?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

In der Schweiz werden gemäss jüngster Statistik beim Überqueren von Fussgängerstreifen jährlich gegen 700 Fussgänger verletzt und etwa 50 Fussgänger getötet. Ich war der Ansicht, dass Fussgänger bei Fussgängerstreifen Vortritt haben. Stimmt das immer?

Fussgänger haben auf einem Fussgängerstreifen grundsätzlich Vortritt, wenn sie – noch auf dem Trottoir stehend – ihre Absicht, die Strasse zu überqueren, klar ersichtlich anzeigen. Die Fussgänger dürfen jedoch dieses Vortrittsrecht nicht erzwingen, wenn beispielsweise das Fahrzeug bereits zu nah ist, um rechtzeitig vor dem Streifen angehalten werden zu können, und ein Fussgängerstreifen darf auch nicht für den Fahrzeuglenker überraschend betreten werden. Fussgänger sollten nur dann auf die Strasse hinaustreten, wenn sie sicher sind, dass der Fahrzeuglenker ihre Absicht, die Strasse zu überqueren, erkannt hat und sicher vor dem Streifen anhalten kann. In Verkehrserziehungsaktionen wird oft darauf hingewiesen, dass der Fussgängerstreifen erst dann überquert werden soll, wenn ein Fahrzeug bereits angehalten hat. In Agglomerationen muss der Fussgänger zudem beachten, dass das Tram auch bei Fussgängerstreifen stets Vortritt hat.

Kinder sind vor allem gefährdet

Bei Kindern zwischen 5 und 14 Jahren sind Verkehrsunfälle die häufigste Todesursache. Sie sind einerseits oft körperlich zu klein, um die jeweilige Verkehrssituation zu überblicken, und andererseits haben sie Mühe, Distanz und Geschwindigkeit der Fahrzeuge richtig einzuschätzen. Die TCS-Sicherheitstipps sollen dem Fussgänger helfen, auch bei bestehendem Vortrittsrecht auf Fussgängerstreifen nicht unter die Räder zu kommen:

  1. Genügend Zeit für Ihren Weg einrechnen.
  2. Seien Sie gut sichtbar (helle Kleidung).
  3. Zeigen Sie Ihre Absicht immer klar, suchen Sie Blickkontakt mit dem Fahrzeuglenker.
  4. Fahrzeuge brauchen eine bestimmte Distanz zum Bremsen: Vortritt ist nicht absolut!
  5. Achten Sie in alle Richtungen, wo Verkehr herannahen kann.
  6. Tragen sie keine Kopfhörer.
  7. Fussgängerstreifen erst betreten, wenn das Fahrzeug hält. Gehen, nicht rennen.
  8. Niemals Strasse unmittelbar vor oder nach einem Bus, Tram oder Hindernis überqueren.