Früh­pen­sio­niert – wie ge­gen Un­fall ver­si­chern?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Nach meiner Frühpensionierung arbeite ich als Ferienablösung im Stundenlohn weiter. Ich komme pro Monat auf max. 25 Stunden. Ich bin bei meiner Krankenkasse gegen Unfall versichert. Nun werden mir plötzlich Lohnbeiträge für die Nichtberufsunfallversicherung abgezogen. Was soll ich tun?

Das Gesetz sieht bei allen Anstellungen eine obligatorische Berufsunfallversicherung vor. Die Prämien werden vom Arbeitgeber getragen. Bei mehr als acht Stunden Arbeitszeit pro Woche kommt eine Nichtberufsunfallversicherung hinzu. Bei dieser Versicherung, die Unfälle in der Freizeit deckt, beteiligen sich die Arbeitgeber oft an den Prämien. Wenn Sie nun im Durchschnitt weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, besteht für Sie keine Versicherungspflicht gegen Nichtberufsunfälle bei Ihrem Arbeitgeber. Gegen Unfälle in der Freizeit sind Sie für die Heilungskosten über die Krankenkasse versichert.

Unterschiedliche Leistungen

Besprechen Sie die Situation also mit Ihrem Arbeitgeber und teilen Sie ihm mit, dass Sie bei Ihrer Krankenkasse gegen Freizeitunfälle versichert sind. Zu beachten ist aber, dass die Leistungen der Nichtberufsunfallversicherung des Arbeitgebers umfangreicher sind. Sie übernimmt bei einem Freizeitunfall die Heilungskosten und richtet bei einem länger dauernden Arbeitsausfall auch Taggelder und weitere Leistungen wie Invalidenrenten aus.