Front­schei­be ka­putt – muss Ga­ra­gist be­zah­len?

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Bei meinem Auto mussten die Bremsbeläge ersetzt werden. Als der Garagist das Auto auf den Lift setzen wollte, zersprang plötzlich die Frontscheibe. Ich habe für mein Auto nur eine Haftpflichtversicherung. Kann ich vom Garagisten oder seiner Haftpflichtversicherung Ersatz verlangen?

Für den Ersatz der Bremsbeläge haben Sie zwar einen Vertrag mit dem Garagisten abgeschlossen und können daher erwarten, dass er seine Arbeit zu Ihrer Zufriedenheit ausführt. Damit er aber für den Schaden an der Frontscheibe ersatzpflichtig wäre, müssten Sie ihm zwei Dinge nachweisen: erstens, dass er nicht genügend sorgfältig mit Ihrem Fahrzeug umging, und zweitens müsste seine Nachlässigkeit einen Zusammenhang mit dem aufgetretenen Schaden aufweisen. Beides dürfte sehr schwierig sein. Scheiben weisen manchmal Spannungen auf und können deshalb bersten.

Glasbruch in der Teilkasko versichern

Da Sie lediglich über die obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung verfügen und der Garagist kaum haftbar gemacht werden kann, müssen Sie den Schaden wohl selbst tragen. Wir raten Ihnen, für die Zukunft den Abschluss einer Kaskoversicherung ins Auge zu fassen. Der Bruch von Gläsern am Motorfahrzeug kann mit einer Teilkaskoversicherung abgedeckt werden.