Eines der wichtigsten Fallführungsinstrumente für die medizinische Risikoprüfung ist der ärztliche Untersuchungsbericht. Hiermit können die Versicherer den Gesundheitszustand der Antragsteller erfassen und diesen einer entsprechenden Risikogruppe zuordnen. Hierbei gilt, dass die Antragsteller ihren Gesundheitszustand wahrheitsgetreu widergeben müssen, ansonsten eine Anzeigepflichtverletzung vorliegt, was im Schadenfall zu einer Ablehnung der Leistungen führen kann. Im Weiteren ist eine Informationssymmetrie zwischen Kunde und Versicherer Voraussetzung für eine risikoäquivalente Prämienberechnung, damit diese nicht zum Nachteil der Versicherten erfolgt, denn für verschwiegene Auskünfte zahlt die Versichertengemeinschaft mit. Eine realitätsgetreue Risikoeinteilung dient dem Schutz der Versicherten und der Versichertengemeinschaft sowie der Gewährleistung der dauernden Erfüllbarkeit des Versicherungsvertrages durch den Versicherer.