Nach dem Einkauf im Shoppingcenter stellte ich in der Einstellhalle mein Einkaufswägeli hinter das Auto. Plötzlich rollte es davon und beschädigte ein daneben parkiertes Fahrzeug. Wer bezahlt die kleine Beule?
Autoeinstellhallen sind in der Regel nicht ganz eben und daher kann sich ein ungesichertes Einkaufswägelchen leicht in Bewegung setzen. Jeder Kunde des Centers sollte sich dieses Risikos bewusst sein und die nötigen Vorkehren zur Sicherung des Wägelis treffen – wie Arretieren des Wägelis am eigenen Auto, an der Wand oder einem Betonpfeiler. Sonst muss er mit einem Schaden rechnen, wie Sie ihn beschreiben. Für die Beule am benachbarten Auto sind Sie daher haftpflichtig.
Privathaftpflichtversicherung hilft
Melden Sie den Schaden Ihrer Privathaftpflichtversicherung an. Diese wird sich im Rahmen der Versicherungsdeckung mit dem Fall befassen, den ausgewiesenen Schaden bezahlen und gegebenenfalls übertriebene Schadenforderungen zu-rückweisen. Eine allenfalls vorhandene Vollkaskoversicherung des anderen Autobesitzers würde den Schaden je nach Deckungsumfang übernehmen – der betroffene Autohalter würde Ihnen dann aber einen ihm belasteten Selbstbehalt sowie den Bonusverlust in Rechnung stellen, und auch seine Versicherung könnte Rückgriff auf Sie als Schadenverursacher beziehungsweise auf Ihre Privathaftpflichtversicherung nehmen.