Ein­fä­deln auf der Au­to­bahn – wer hat Vor­tritt?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Auf der Autobahn hat mich ein Autofahrer, der von der Einfahrt her kam, auf die Überholspur abgedrängt. Nur durch mein Ausweichen konnte ich eine Kollision verhindern. Wer wäre im Recht, wenn die linke Spur nicht frei gewesen und es zum Unfall gekommen wäre?

Der Vortritt gehört den Autofahrern, die sich bereits auf der Autobahn befinden. Der vortrittsberechtigte Autofahrer kann aber auf seinen Vortritt verzichten und auf die Überholspur wechseln, wenn diese frei ist. Es gibt ja keinen Gegenverkehr. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass das systematische Ausweichen auf die Überholspur gefährlich ist. Oft wird gewechselt, ohne genau zu prüfen, ob die Überholspur frei ist. Autos auf der Überholspur können sich zudem aufgrund ihrer höheren Geschwindigkeit sehr schnell nähern. Derjenige, der sich auf der Autobahneinfahrt befindet, hat also keinen Vortritt und kann nicht damit rechnen, dass der Autofahrer auf der rechten Spur Platz macht und auf die Überholspur wechselt. Dies würde das Einfädeln zwar einfacher machen, doch muss sich der Einfahrende dem Verkehr auf der Autobahn unterordnen.

Wichtiges Fairplay

Auch wenn gesetzlich keine Pflicht besteht: Wir empfehlen, dass man auf Basis gegenseitiger Rücksichtnahme bei freier Überholspur auf den Vortritt verzichtet und den Spurwechsel deutlich anzeigt und ausführt.