«Ein­fa­cher Dieb­stahl aus­wärts» – was heisst das?

VersicherungsratgeberArchive19. Dezember 2017

Ich habe eine Hausratversicherung abgeschlossen und dabei auf die Zusatzversicherung «einfacher Diebstahl auswärts» verzichtet. Welche Risiken bin ich dadurch eingegangen?

Die Hausratversicherer unterscheiden drei Diebstahlarten: den Einbruchdiebstahl, die Beraubung und den «einfachen Diebstahl». Die Beraubung umfasst Diebstahlschäden unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen versicherte Personen. Beim Einbruchdiebstahl im versicherungstechnischen Sinn wird das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude, in den Raum eines Gebäudes oder das Aufbrechen eines Behältnisses innerhalb eines Gebäudes vorausgesetzt. Der «einfache Diebstahl» umfasst Tatbestände, welche weder einen Einbruchdiebstahl noch eine Beraubung betreffen. Viele Diebstahlschäden ereignen sich unterwegs oder eben auswärts. Besonders verbreitet sind Trickdiebstähle, der Diebstahl von Fahrrädern und der Diebstahl von Hausrat aus dem parkierten Motorfahrzeug. Wenn man auf den Versicherungsbaustein «einfacher Diebstahl auswärts» verzichtet, sollte man sich der Risiken bewusst sein, die dann nicht versichert sind.

Risiken unterwegs genügend absichern

Bei Dieben sind Mobiltelefone und Fotokameras, prallvolle Handtaschen und Fahrräder besonders beliebt. Im Winter werden auch Snowboard- und Skiausrüstungen ganzer Familien gestohlen. In diesen Fällen kann ein Schaden schnell einmal mehrere tausend Franken betragen. Es ist daher ratsam, sich gegen Diebstähle unterwegs durch den Einschluss einer angemessenen Versicherungssumme für «einfachen Diebstahl auswärts» in der Hausratversicherung zu schützen. Reiseversicherungen und die Versicherung für mitgeführte Effekten in der Motorfahrzeugversicherung runden das Angebot der Versicherer für die Risiken unterwegs ab. Für die optimale und aufeinander abgestimmte Kombination der einzelnen Versicherungsprodukte berät Sie ihr Versicherungsberater gerne.