Die­be stei­gen durch of­fe­nes Kipp­fens­ter ein - wie bin ich ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich kam vom Einkaufen nach Hause und stellte fest, dass Diebe durch ein schräg gestelltes Fenster eingestiegen waren und meinen Laptop, Schmuck und Bargeld entwendet hatten. Zahlt meine Hausratversicherung?

Diebe suchen meist jene Objekte aus, bei denen für sie Aufwand und Ertrag in einem optimalen Verhältnis stehen. Ein schräg gestelltes Fenster verlangt vom Eindringling zwar eine Portion Geschicklichkeit, aber keine Gewaltanwendung. Zudem wird so Lärm vermieden, der beim zerschlagen einer Scheibe oder beim Aufwuchten einer Türe entstehen würde.

Fenster und Türen immer abschliessen

Die Hausratversicherungen sehen die Möglichkeit vor, Einbruchdiebstahlschäden und Schäden als «einfachen Diebstahl zu Hause» zu versichern. Ein versicherter Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn ein Täter gewaltsam in ein Gebäude oder in den Raum eines Gebäudes eingedrungen ist oder darin ein abgeschlossenes Behältnis aufgebrochen hat. Können keine Spuren von Gewalteinwirkung festgestellt werden, liegt ein «einfacher Diebstahl» vor. Während bei einem Einbruchdiebstahl praktisch die gesamte Palette der angebotenen Versicherungsdeckungen zur Verfügung steht, ist der Versicherungsschutz beim «einfachen Diebstahl» eingeschränkt; so sind beispielsweise die Geldwerte nicht versichert. Es empfiehlt sich nicht nur deswegen, die Fenster und Türen auch bei kürzerer Abwesenheit konsequent abzuschliessen und wenig Bargeld daheim aufzubewahren.