Die Un­ter­neh­mens-Ver­ant­wor­tungs-In­itia­ti­ve scha­det dem Wirt­schafts­stand­ort Schweiz

ListicleArchive01. Oktober 2020

Die Schweizer Privatversicherer anerkennen die Ziele und Werte der Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI). Sie sind wichtig und Teil der volkswirtschaftlichen Verantwortung, die die Versicherungswirtschaft in diesem Land übernimmt. Die Initiative setzt jedoch auf zu extreme Mittel, um besagte Ziele zu erreichen. Daher lehnt sie der Schweizerische Versicherungsverband SVV als den falschen Weg ab.

Die Schweizer Versicherer nehmen schon heute ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft ernst und handeln freiwillig und ohne gesetzliche Vorschriften verantwortungsbewusst. So haben die Versicherungsgesellschaften ihre eigenen Corporate-Responsibility-Programme entwickelt, die eine nachhaltige Entwicklung fördern, Not und Armut lindern sowie natürliche Ressourcen schonen. Ihre Aktivitäten basieren auf Eigenverantwortung, Selbstregulierung, Zusammenarbeit und Dialog.

Dazu hat die Branche im Sommer 2020 das erste Nachhaltigkeitsreporting der Versicherungswirtschaft veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass die Versicherer bei 86 Prozent ihrer Kapitalanlagen Nachhaltigkeitskriterien anwenden. Die Initiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» will die Klagemöglichkeiten gegen Schweizer Unternehmen massiv ausbauen. Sie sollen in der Schweiz auf die weltweite Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzvorschriften verklagt werden können. Die UVI schiesst am Ziel vorbei, schadet der gesamten Wirtschaft und wirkt für die Menschen in Entwicklungsländern wie ein Bumerang. Der vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Parlament beschlossene indirekte Gegenvorschlag ist der richtige Weg: Das Gesetz schafft die gewünschte Verbindlichkeit für Unternehmen, ohne eine experimentelle, weltweit beispiellose Haftung mit Beweislastumkehr einzuführen.

Drei Argumente, die gegen die UVI sprechen:

1.    Richtiges Ziel, falscher Weg

Der SVV teilt das Grundanliegen der Initiative und hat entsprechend sein Engagement für eine nachhaltige Entwicklung als strategisches Ziel definiert. Die Branche unterstützt deshalb den vom Parlament erarbeiteten indirekten Gegenvorschlag, weil dieser der internationalen Entwicklung folgt und mehr Verbindlichkeit für die Unternehmen schafft. Der Gegenvorschlag tritt allerdings nur in Kraft, wenn die zu extreme Initiative abgelehnt wird.

2.    Schweizer Unternehmen nicht benachteiligen

Die weitereichende Haftung und die Beweislastumkehr verschlechtern die Standortbedingungen für die Schweiz mit unbekannten Folgen. Eine Annahme der Initiative führt zu neuen, schwer abschätzbaren Haftungsrisiken. Denn mit der Initiative werden Schweizer Unternehmen – auch KMU – automatisch haftbar für Verfehlungen von Tochterfirmen oder wirtschaftlich kontrollierte Lieferanten. Es kommt also zu einer Beweislastumkehr. Die weltweite Geltung macht Schweizer Unternehmen ungerechtfertigterweise angreifbar.

3.    Nur ein international koordinierter Weg verspricht Erfolg

Der indirekte Gegenvorschlag sieht eine Berichterstattungspflicht für Menschenrechte und Umwelt analog den europäischen Richtlinien vor. Verletzungen der Sorgfaltsprüfungspflichten und der damit verbundenen Rechenschaftspflichten können rechtlich geahndet werden. Diese Regelungen ergänzen die schon jetzt umgesetzten freiwilligen Massnahmen der Schweizer Unternehmen. Dieser Ansatz verzichtet hingegen auf die strenge Haftungsregelung der Initiative und setzt damit weiterhin auf die bewährte Kooperation von Unternehmen, Staaten und Nonprofitorganisationen.