Die Re­form «Al­ters­vor­sor­ge 2020» muss ge­lin­gen

MedienmitteilungArchive22. November 2017

Der Nationalrat ist bei der Behandlung der Reform «Altersvorsorge 2020» weitgehend den Anträgen seiner vorberatenden Kommission gefolgt. Er hat damit einerseits wichtige Entscheide des Ständerates bestätigt, anderseits aber auch verschiedene Differenzen geschaffen. Entscheidend ist nun, dass die Differenzbereinigung zu einem mehrheitsfähigen Gesamtpaket führt.

Zürich, 29. September 2016 – Die demografische Entwicklung und die Situation an den Finanzmärkten stellen die Altersvorsorge vor grosse Herausforderungen. Die Notwendigkeit der Reform ist deshalb unbestritten. Die Stabilisierung der ersten und zweiten Säule der Altersvorsorge ist zwingend und dringend. Das Ziel muss in der Sicherung der Renten unter Beibehaltung des heutigen Leistungsniveaus bestehen. Der SVV hat die Reform der Altersvorsorge denn auch stets unterstützt.

Zur Sicherung der Renten hat der Nationalrat die Anpassung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre, die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der ersten Säule und die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule beschlossen. Er stimmt darin – bis auf den Umfang der Mehrwertsteuererhöhung – mit dem Ständerat überein.

Damit das Leistungsniveau in der Altersvorsorge beibehalten werden kann, hat der Nationalrat beschlossen, in der zweiten Säule die Altersgutschriften anzupassen und den versicherten Lohn zu erhöhen. Er hat sich damit für eine andere Lösung entschieden als der Ständerat, der dafür eine Erhöhung der AHV-Renten für Neurentner um 70 Franken pro Monat vorgeschlagen hat. Der SVV hat sich stets für den Ausgleich der Umwandlungssatz-Senkung innerhalb der zweiten Säule ausgesprochen.

Keine Erhöhung der Mindestquote

Mit Erleichterung nimmt der SVV zur Kenntnis, dass nach dem Ständerat auch der Nationalrat eine Erhöhung der Mindestquote in der Kollektivlebensversicherung abgelehnt hat. Eine Erhöhung der Mindestquote würde keinen Beitrag zum Erreichen des Reformzieles leisten. Sie würde jedoch die Garantielösungen der Lebensversicherer und damit die Wahlfreiheit sowie die Rentensicherheit für KMU und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefährden und damit den Interessen der KMU, der Versicherten und der Schweizer Volkswirtschaft zuwiderlaufen.

Die im Schweizerischen Versicherungsverband SVV vertretenen Lebensversicherer sind verlässliche Partner mit der Vollversicherung für über 160 000 Unternehmen mit über einer Million Mitarbeitenden und mit der Risikoversicherung für über 50'000 Unternehmen mit rund 600'000 Mitarbeitenden. Vor allem die kleinen und mittelgrossen Unternehmen (KMU) sind vielfach auf die Garantien der Versicherer angewiesen, da sie die Risiken aus der beruflichen Vorsorge nicht selber tragen können.