Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen – Zu­sam­men­ar­beit mit dem Schwei­zer An­walts­ver­band

Jahresbericht21. Juni 2019

SVV und Schweizer Anwaltsverband beseitigen Interessengegensätze. Sie haben zusammen Checklisten für Kunden und Empfehlungen für Rechtsschutzversicherungen und Rechtsanwälte erarbeitet.

Seit langem werden Gespräche zwischen dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) und einer Delegation des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) wegen scheinbar unüberbrückbarer Interessengegensätze geführt. In der Regel wurden die Gespräche gesucht und in der Folge dennoch wiedereingestellt. Vor etwa drei Jahren kam es erneut zu einer Zusammenkunft. Diese zeigte, dass die Differenzen vielfach auf Missverständnisse zurückzuführen waren, und dies auf beiden Seiten. Ein grosser Handlungsbedarf wurde offenbar. Dieser liess die Anwaltschaft und die Rechtsschutzversicherungen an einen Tisch zusammenrücken. Schliesslich ist nicht von der Hand zu weisen, dass beide Parteien keine Gegner, sondern vor allem Partner sind – dieser Aspekt schien aber etwas aus den Augen verloren gegangen zu sein. Die Parteien beschlossen, diese Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Sie fingen an, sogenannte «Checklisten» für Kundinnen und Kunden sowie Empfehlungen für Rechtsanwälte und Rechtsschutzversicherungen zu entwickeln, die den gemeinsamen Umgang besser beschreiben sollten. 

Checklisten und Empfehlungen

Je eine Dreier-Delegation des SVV und des SAV arbeiten seit zwei Jahren zusammen, um die gegenseitigen Interessen der Rechtsschutzversicherer und der unabhängigen Anwälte auszutauschen und nach Möglichkeit zu harmonisieren. Dabei geht es selbstverständlich nicht um die Besprechung von Einzelfällen und deren Bewertung.  

Insgesamt wurden nun von dieser «Delegation SAV / SVV» drei Listen erarbeitet. Während die Checkliste für den Kunden diesen Empfehlungen abgibt bei und während der Fallanmeldung, behandeln die anderen zwei «Empfehlungen», den Umgang zwischen den Anwälten und den Rechtsschutzversicherungen. Das lang ersehnte Ziel, gemeinsame Grundsätze zu schaffen, schien vor Jahren noch in weiter Ferne zu sein. Nunmehr geniessen sie die Akzeptanz aller Parteien. Diese Zusammenarbeit hat auch international für Aufsehen gesorgt. Am vergangenen RIAD Kongress (Internationale Vereinigung der Rechtsschutzversicherung und Dienstleister) zeigten die Diskussionen, dass die Zusammenarbeit in anderen Ländern so leider nicht funktionieren würde. Der SVV ist stolz auf die Entwicklung und ist bestrebt, die weitere Zusammenarbeit auszubauen.