Chan­cen­gleich­heit beim Zu­gang zum Recht dank Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Kontext

Seit über 70 Jahren bieten Versicherungsgesellschaften in der Schweiz Rechtsschutzversicherungen an. Ungeachtet ihrer finanziellen Möglichkeiten erhalten Versicherte damit Chancengleichheit beim Zugang zum Recht.

Streitigkeiten – werden sie vor Gericht gelöst – sind meist mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden. Anwälte, Gerichte und Experten, die man für die Wahrung seiner Rechte bemühen muss, kosten viel Geld. Damit niemand auf die Durchsetzung seines Rechts verzichten muss, wurde die Rechtsschutzversicherung ins Leben gerufen. Gegen Bezahlung einer verhältnismässig geringen Prämie übernehmen die Rechtsschutzversicherer das Risiko für Kosten und Dienstleistungen, die durch rechtliche Streitigkeiten verursacht werden.

Die Rechtsschutzversicherung unterscheidet grundsätzlich drei Hauptarten von Policen. Nachfolgend erwähnt sind die Standardprodukte. Deckungsumfang sowie Leistungsumfang der Marktteilnehmer können erheblich voneinander abweichen. Im Einzelfall sind die jeweils individuell vereinbarten Vertragsbestimmungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) massgebend.

Die Verkehrs- und Motorfahrzeug-Rechtsschutzversicherung umfasst in der Regel folgende Deckungsbereiche:

  • Schadenersatzrecht: Geltendmachung gesetzlicher Haftpflichtansprüche als Halter oder Lenker eines Fahrzeuges oder als sonstiger Verkehrsteilnehmer
  • Strafverteidigung: bei Verkehrsregelverletzungen
  • Versicherungsrecht: bei Streitigkeiten mit privaten oder schweizerischen öffentlichen Versicherungseinrichtungen
  • Verwaltungsrechtliche Verfahren bezüglich Führer- oder Fahrzeugausweis sowie Fahrzeugbesteuerung
  • Vertragsrecht: bei Streitigkeiten aus Kauf, Miete, Leasing, Reparatur von Fahrzeugen

Die Privat- oder Familien-Rechtsschutzpolicen bieten üblicherweise Rechtsschutz in den Bereichen:

  • Schadenersatzrecht
  • Strafverteidigung: bei fahrlässiger Verletzung von Rechtsvorschriften
  • Versicherungsrecht: inklusive Sozialversicherung
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Übriges Vertragsrecht
  • Nachbar- und Eigentumsrecht

Der Firmen- und Betriebs-Rechtsschutz wird nicht von allen Gesellschaften angeboten. Auch ist der Deckungsumfang nicht so umfassend wie bei den andern zwei Rechtsschutzarten.

Die Rechtsschutzversicherer übernehmen im Schadenfall folgende finanzielle Leistungen:

  • Kosten für die interne Fallbearbeitung, Beratung und Vertretung durch eigene Mitarbeiter
  • Anwaltshonorare: teilweise freie Anwaltswahl im Prozessfall
  • Kosten der von der Rechtsschutzversicherung, dem Anwalt oder dem Gericht angeordneten Sachverständigengutachten
  • Gerichtskosten
  • Parteientschädigungen an die Gegenpartei, die dem Versicherten auferlegt werden
  • Zudem werden dem Versicherten vorschussweise Strafkautionen gestellt, um die Untersuchungshaft zu vermeiden.

Checklisten für den Umgang mit Rechtsschutzversicherungen