Car­sha­ring – zahlt Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung Au­to­scha­den?

VersicherungsratgeberArchive19. Dezember 2017

Im Quartier gibt es ein Carsharing, an dem ich mich beteilige. Was passiert bei einem Unfall? Zahlt meine Privathaftpflichtversicherung oder muss ich mich für den Schaden am gemeinsamen Auto speziell versichern?

Carsharing ist ein Geschäftsmodell, bei dem einzelne Fahrzeuge von mehreren Personen benutzt werden können. Daraus resultiert ein ökologischer, aber auch ein ökonomischer Nutzen, indem Fixkosten für Anschaffung, Unterhalt und Versicherung reduziert bzw. auf mehrere Köpfe verteilt werden. Das Carsharing wird oft als kommerzielle Dienstleistung angeboten: die Kunden erwerben aufgrund einer Nutzungsvereinbarung mit dem Betreiber eines Autoreservationssystems Zugriff zu dessen Flottenfahrzeugen. Die Nutzung der Fahrzeuge erfolgt dabei im Rahmen eines Reglements der in der Regel als Körperschaft organisierten Carsharing-Unternehmung (Genossenschaft, Verein), und der Nutzungsvertrag stellt auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Carsharing-Betreibers ab.

Versicherung durch den Carsharing-Betreiber geregelt

Es ist wichtig, dass man sich vor Abschluss eines Vertrags mit einer Carsharing-Unternehmung über die Versicherungssituation informiert. Der Flottenbetreiber ist als Fahrzeughalter grundsätzlich verpflichtet, jedes Auto den Vorschriften des Schweizerischen Strassenverkehrsrechts entsprechend zu versichern. In der Regel besteht neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung auch eine Vollkaskoversicherung, wobei Selbstbehalte bei einem Schadenfall vom Nutzer zu tragen sind und meist (gegen Aufpreis) reduziert werden können. Der Abschluss einer besonderen Versicherungsdeckung über eine Motorfahrzeugversicherung (Haftpflicht, Vollkasko) oder über die Privathaftpflichtversicherung des Nutzers für Schäden an Carsharing-Fahrzeugen erübrigt sich also, da aufgrund des Vertrags mit dem Flottenbetreiber für die Dauer der Nutzung das Versicherungspacket der Carsharing-Unternehmung (gemäss geltenden AGB) zum Tragen kommt.