Brand­stif­tung an Au­tos – wie sind die Schä­den ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Wie sind mutwillige Brandstiftungen an Autos versichert? Muss man beispielsweise beim nächtlichen Parkieren besondere Vorsicht walten lassen?

Unfreiwillig eingetretene Brandschäden am Fahrzeug sind über die Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Feuerversicherung der Teilkasko deckt in der Regel Schäden, die das Fahrzeug durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Kurzschluss oder beim Löschen erleidet. Schäden an elektronischen Bauteilen und Geräten sind jedoch nur versichert, sofern die Ursache nicht auf einen inneren Defekt zurückzuführen ist. Batterieschäden sind nicht versichert. Für den Versicherungsschutz spielt die Ursache der Brand-, Blitzschlag-, Explosions- oder Kurzschlussschäden grundsätzlich keine Rolle.

Deckungsausschluss bei Unruhen

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Schäden am Fahrzeug bei inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult) und den dagegen ergriffenen Massnahmen entstehen, es sei denn, es könne glaubhaft dargelegt werden, dass der Fahrzeughalter und der Autolenker alle zumutbaren Vorkehrungen zur Vermeidung des Schadens getroffen hatten.