Un­ver­bind­li­che Mus­ter­be­din­gun­gen Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Kontext07. März 2023

Eine Haftpflichtversicherung brauchen grundsätzlich alle, auch wenn sie nicht obligatorisch ist. Jeder kann – ohne es zu wollen – haftpflichtig werden und anschliessend allenfalls grosse finanzielle Risiken tragen. Wer keine Versicherung hat, welche die Schäden ersetzt, die man einer Drittperson versehentlich zufügt, muss die entsprechenden Kosten selber tragen.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Personen- und Sachschäden (und daraus resultierende Vermögensschäden), Schadenverhütungskosten sowie die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Nicht gedeckt sind Schäden, die Dritten im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit zugefügt werden.

Zusätzlich versichert werden kann auch das gelegentliche (also nicht das häufige oder gar regelmässige) Fahren eines fremden Motorfahrzeuges oder die Haftpflicht, die sich aus einer nebenberuflichen Tätigkeit ergibt.

Die Garantiesumme ist grundsätzlich frei wählbar. In der Regel werden Garantiesummen zwischen fünf und zwanzig Millionen Franken angeboten.

Haftpflicht für Betriebe und Berufsleute

Betriebe und Berufsleute benötigen ebenfalls einen umfassenden Versicherungsschutz gegen Haftpflichtansprüche. Einige Berufe wie etwa Ärzte, Anwälte und Notare benötigen zwingend eine Haftpflichtversicherung.

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hat für einige Bereiche unverbindliche Musterbedingungen erstellt. Sie dienen Ausbildungszwecken oder erleichtern Versicherern, die nicht Mitglieder des SVV sind, den Markteintritt.

Allgemeine Versicherungsbedingungen

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