Blin­ker ge­stellt, aber nicht ab­ge­bo­gen – haf­te ich für Un­fall?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich fuhr innerorts mit geringem Tempo auf der Hauptstrasse und bemerkte nicht, dass mein Blinker noch nach rechts blinkte. Prompt bog ein Autofahrer vor mir aus einer Nebenstrasse auf die Hauptstrasse ein, weil er annahm, ich würde abbiegen. Wer wäre bei einem Unfall schuld gewesen?

Die korrekte Zeichengebung ist eine der wichtigsten Regeln im Strassenverkehr. Gemäss Strassenverkehrsgesetz muss jede Richtungsänderung (wie Wechseln des Fahrstreifens oder Abbiegen mit dem Richtungsanzeiger) angezeigt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ohne gegenteilige Anhaltspunkte darauf vertrauen, dass der Fahrzeugführer, welcher ein Zeichen gibt, die angekündigte Richtungsänderung auch tatsächlich vornehmen wird. Der Autofahrer, der vor Ihnen eingebogen ist, hat denn auch auf Ihre Zeichengebung vertraut. Wäre es zu einem Unfall gekommen, hätten Sie zumindest eine Teilschuld tragen müssen.

Im Zweifelsfall warten

Gegenteilige Anhaltspunkte bestehen beispielsweise dann, wenn ein Auto zwar blinkt und damit eine Richtungsänderung anzeigt, jedoch hinsichtlich Abbiegemanöver mit erkennbarer offensichtlich unangepasster Geschwindigkeit weiterfährt und nicht einspurt. Man darf sich also nur solange auf eine angezeigte Richtungsänderung verlassen, als nicht aufgrund eindeutiger Hinweise daran zu zweifeln ist.