Be­trun­ke­ner Au­to­len­ker baut Selbst­un­fall – wie ist das ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ein uns bekannter Student fuhr in angetrunkenem Zustand sein Auto zu Schrott und beschädigte ein korrekt parkiertes Fahrzeug. Er wurde schwer verletzt und ist noch heute arbeitsunfähig. Zahlen die Versicherungen?

Fahren in angetrunkenem Zustand gilt als grobe Fahrlässigkeit. Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird zwar den Schaden am parkierten Auto übernehmen, aber für einen Teil der Kosten Rückgriff auf den Unfallverursacher nehmen. Auch für die Reparatur seines eigenen Wagens muss der junge Mann geradestehen; selbst, wenn er über eine Vollkaskoversicherung verfügt, wird ihm nur ein Teil des Schadens vergütet.

Unfallversicherung kürzt Leistungen

Noch gravierender können die Folgen des Fahrens in alkoholisiertem Zustand für den Autolenker bei den verletzungsbedingten Kosten sein. Falls er als Werkstudent durchschnittlich mehr als 8 Stunden wöchentlich arbeitet, wird die obligatorische UVG-Unfallversicherung des Arbeitgebers die Heilungskosten übernehmen, allfällige Geldleistungen (Taggelder, Invaliditätsentschädigungen etc.) jedoch massiv kürzen. Sollte der junge Mann nur bei seiner Krankenkasse gegen Unfälle versichert sein, so erhält er zwar die Heilungskosten vergütet, aber eine allenfalls vorhandene freiwillige Zusatzversicherung für Geldleistungen bei Unfällen käme ebenfalls lediglich reduziert zum Tragen.