Baum bricht un­ter Schnee­last – wer haf­tet?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Auf dem Grundstück neben dem öffentlichen Weg, der zu unserem Haus führt, befinden sich grosse Bäume. Wir befürchten, dass diese bei Nassschnee umstürzen und dabei Personen auf dem Weg verletzen könnten. Wäre der Eigentümer dieses Grundstückes haftbar?

Hat der Eigentümer oder ein früherer Eigentümer des Grundstückes die Bäume angepflanzt, dann kann er gegenüber einem Benutzer des öffentlichen Weges haftbar sein; vorausgesetzt, er konnte damit rechnen, dass die Bäume wegen ihres Alters oder aus anderen Gründen dem Nassschnee nicht mehr standhalten. Der Grundstückeigentümer hätte damit einen gefährlichen Zustand geschaffen. Sind aber die Bäume von Natur aus gewachsen, dann besteht nur dann eine Haftpflicht des Eigentümers, wenn er erkennen musste, dass der Baum eine Gefahr für die Wegbenutzer darstellt. Das Bestehenlassen eines durch die Natur geschaffenen Zustandes führt im Allgemeinen nicht zu einer Verantwortlichkeit.

Mögliche Haftung des Wegeigentümers

Auf der anderen Seite kann aber auch der Eigentümer des öffentlichen Weges unter Umständen haftpflichtig werden. Weil der Weg ein Werk im Sinne des Obligationenrechts darstellt, muss der Eigentümer dafür besorgt sein, dass dem Benutzer des Weges keine Gefahr droht, auch nicht wegen benachbarter Bäume. Seine Haftpflicht hängt allerdings davon ab, dass er vernünftigerweise die von den Bäu-men drohende Gefahr hätte erkennen müssen, z.B. dass sie sichtbar morsch geworden sind.