Au­to­zu­be­hör – muss ich das spe­zi­ell ver­si­chern?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich möchte für mein neues Auto eine Kaskoversicherung abschliessen. Ein Kollege hat mich darauf hingewiesen, dass ich Ausrüstung und Zubehör zusätzlich versichern muss, damit dies in einem Schadenfall auch versichert ist. Stimmt das?

Ja. Beim Kauf eines neuen Autos ist auf der Kaufrechnung klar ausgewiesen, was zur Grundausrüstung gehört und was als Zusatzausrüstung oder Zubehör gilt. Diese zusätzliche Ausstattung (wie fest eingebaute Navigationsgeräte oder teurere Felgen) ist für Autos bei den meisten Versicherungsgesellschaften ohne besondere Vereinbarung bis zu einem Wert von 10% des Katalogpreises des Fahrzeuges mitversichert. Wird dieser Wert überschritten, empfiehlt es sich, die Zusatzausstattung speziell zu versichern. Andernfalls kann es geschehen, dass in einem Schadenfall beschädigte Ausrüstungen und Zubehörteile nicht vollumfänglich entschädigt werden.

Zusatzausstattung einschliessen

Mit diesem Einschluss wird ein optimaler Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung erreicht. Damit Sie Gewähr haben, immer über einen genügenden Versicherungsschutz zu verfügen, empfehlen wir Ihnen, den Wert des Zubehörs in jedem Fall zusammenzuzählen und beim Vertragsabschluss zu deklarieren. Dieses Vorgehen gilt übrigens auch beim Kauf eines Occasionsfahrzeuges.