Au­to­un­fall – wer be­zahlt die Wa­gen­re­pa­ra­tur?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Nach einer Kollision, für die ich keine Schuld hatte, brachte ich mein beschädigtes Auto in die Garage. Nun will der Garagist, dass ich die Rechnung bezahle. Ich aber bin der Meinung, dass der Unfallverursacher für den Schaden aufkommen muss.

Sie haben Recht. Sofern die Haftung eindeutig und klar gegeben ist, muss der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer des fehlbaren Lenkers für den Schaden an Ihrem Auto aufkommen. Da Sie aber den Garagisten mit der Reparatur beauftragten, besteht zwischen Ihnen beiden ein Vertrag. Bei auftragsgemässer Ausführung darf der Garagist deshalb von Ihnen die Bezahlung der Rechnung verlangen. Es ist für ihn nicht zumutbar, eine allfällige direkte Zahlung des Versicherers abzuwarten. Bis dahin kann zudem einige Zeit vergehen, etwa weil die Schuldfrage umstritten ist oder sich die Einsicht des Versicherers in den Polizeirapport verzögert.

Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung zahlt

Sprechen Sie mit dem Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer. Sie haben diesem gegenüber ein direktes Forderungsrecht und Sie müssen sich mit Ihren Schadenersatzansprüchen nicht an den Schadenverursacher wenden. Allenfalls wird Ihnen die Versicherung nach einer ersten Haftungsbeurteilung eine Akontozahlung leisten, womit Sie zumindest einen Teil der Reparaturkosten finanzieren können. Stellt sich nach Abschluss der Abklärungen heraus, dass Sie Anspruch auf die ganzen Reparaturkosten haben, wird Ihnen der Haftpflichtversicherer die Differenz bezahlen.