Au­to­un­fall we­gen ab­ge­nutz­ten Schei­ben­wi­schern – zahlt die Ver­si­che­rung?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Das Auto eines Bekannten von mir kollidierte bei heftigem Regen mit der Leitplanke. Die Scheibenwischer waren stark abgenützt, die Sicht daher eingeschränkt. Hat dies Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen?

Das Gesetz sieht vor, dass Fahrzeuge nur in betriebssicherem Zustand auf den Strassen fahren dürfen. Dazu gehört auch eine einwandfreie Sicht. Abgenützte oder beschädigte Scheibenwischer sind vom Fahrzeughalter oder vom Lenker deshalb zu ersetzen. Wer feststellt, dass ein Scheibenwischer seine Funktion nicht mehr erfüllt, muss ihn ersetzen lassen. Bei einem Unfall wegen schlechter Sicht kann ihm sonst Grobfahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

Versicherung nimmt Regress

Das hat zur Folge, dass dem Fahrer nicht nur eine Busse oder gar ein Führerausweisentzug drohen. Er muss zudem mit einem Rückgriff des Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherers rechnen. Die Versicherung wird die Leitplankenreparatur bezahlen und dann – je nach Schwere des grobfahrlässigen Verschuldens – einen Teil der Kosten auf den Fahrer überwälzen. Auch die Kaskoversicherung kürzt ihre Leistungen für die Reparatur des durch den grobfahrlässigen Selbstunfall beschädigten Autos. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften kann der Verzicht auf Leistungskürzung in bestimmten Fällen der Grobfahrlässigkeit gegen Prämienzuschlag mitversichert werden.