Au­to­schä­den durch Lö­cher im Stras­sen­be­lag – wer haf­tet?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Die Lenkgeometrie meines Autos wurde auf einer Gemeindestrasse durch ein Schlagloch aus Frostperioden stark beschädigt. Haftet der Strasseneigentümer oder zahlt eine Versicherung den Schaden?

Im Strassenverkehrsgesetz steht, dass Fahrweise und Geschwindigkeit immer den äusseren Verhältnissen anzupassen sind. Gerade im Frühjahr nach einem strengen Winter muss besonders vorsichtig gefahren werden, da mit Strassenschäden und Schlaglöchern gerechnet werden muss. Ob der Eigentümer der Strasse – in Ihrem Fall die Gemeinde – für den Schaden einstehen muss, ist zweifelhaft. Zwar haftet der Eigentümer der Strasse für Schäden, die durch mangelhaften Unterhalt verursacht wurden. An den Strassenunterhalt durch die Gemeinwesen darf aber eine nicht allzu strenge Anforderung gestellt werden; der Aufwand muss technisch und wirtschaftlich zumutbar sein. Es ist auch nicht möglich, alle Strassen ständig in gutem Zustand zu halten. Reparaturen erfolgen deshalb nach Prioritäten. Werden kritische Stellen festgestellt, so kann also in erster Linie bei viel befahrenen Strassen ein zügiges Handeln des Strasseneigentümers erwartet werden.

Deckung durch die Vollkaskoversicherung

Ihre Vollkaskoversicherung wird diesen Schadenfall prüfen und in der Regel auch bezahlen. Über die Vollkaskoversicherung sind Schäden am Fahrzeug versichert, die durch plötzliche und gewaltsame äussere Einwirkungen eingetreten sind. Durch den Aufprall im Schlagloch wurde die Lenkgeometrie beschädigt. Das Ereignis ist somit versichert. Bei der Schadenzahlung wird Ihnen der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt abgezogen und Sie müssen auch mit einem Bonusverlust rechnen, sofern Sie den Bonusschutz nicht versichert haben.