Au­to­re­pa­ra­tur – kann ich die Ga­ra­ge frei wäh­len?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Nach einer Kollision muss ich mein Auto reparieren lassen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers empfiehlt mir eine Garage, die mir unbekannt ist. Muss ich diesen Vorschlag akzeptieren?

Grundsätzlich ist man frei bei der Auswahl des Reparaturbetriebes. Zu beachten ist jedoch, dass die ausgewählte Garage die Reparaturarbeiten zu ortsüblichen Tarifen durchführt. Auch wenn Ihr Garagist nicht über eine eigene Karosseriewerkstatt verfügt, kann ihm das Fahrzeug anvertraut werden, da er für solche Arbeiten in der Regel mit einem spezialisierten Partnerbetrieb zusammenarbeitet. Ist es für den betroffenen Fahrzeugeigentümer schwierig, einen geeigneten Reparaturbetrieb ausfindig zu machen, kann ihm der Fahrzeugversicherer weiterhelfen.

Qualifizierte Reparaturnetzwerke

Einige Versicherungen betreiben mit qualifizierten Reparaturbetrieben ein Reparaturnetzwerk mit Dienstleistungen, Garantien, Reparaturkompetenzen und optimierten Prozessen. Die Qualitätsanforderungen an die Reparaturbetriebe sind hoch. Sie können das Angebot der Versicherung also ohne weiteres akzeptieren.