Au­to­ma­ti­scher In­for­ma­ti­ons­aus­tausch (AIA)

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Mit dem automatischen Informationsaustausch (AIA) werden Finanzinstitute (zum Beispiel Banken und Versicherungen) systematisch und regelmässig steuerrelevante Informationen für die Ansässigkeitsstaaten von Steuerpflichtigen liefern. Gemeldet werden unter anderem Einkünfte wie Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, aber auch Einkünfte aus Lebensversicherungen.

AIA – weltweiter Standard

2014 haben 51 Staaten und Territorien das Multilateral Competent Authority Agreement (MCAA) unterzeichnet, das die einheitliche Umsetzung des Common Reporting Standard (CRS) sicherstellen soll. Diese «Early Adopters»-Staaten und Territorien werden Daten von 2016 erstmals im Jahr 2017 automatisch austauschen. In der Zwischenzeit haben sich mehr als 100 Staaten, darunter die Staaten aller wichtigen Finanzzentren, zur Übernahme des CRS bekannt.

AIA – Schweiz

Die Schweiz wird erstmals 2018 Daten von 2017 automatisch austauschen.

Die Rechtsgrundlagen für den AIA wie Amtshilfeübereinkommen, MCAA, AIA-Gesetz, AIA-Verordnung sind in Kraft. Die Wegleitung zur Umsetzung des AIA-Standards sowie die technische Wegleitung zur Datenübermittlung sind seitens Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) publiziert. Das Registrierungsportal der ESTV ist aufgeschaltet.

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) führt eine Liste der Staaten und Territorien, mit denen die Schweiz den AIA vereinbart hat.

SVV unterstützt die Umsetzung des AIA in der Schweiz

Der AIA ist die logische Konsequenz der globalen Tendenz, Transparenz zu schaffen und Steuerhinterziehung zu vereiteln. Die Nichteinhaltung des internationalen Standards wäre mit nicht absehbaren Sanktionen, Konsequenzen und Reputationsverlust verbunden. Die Einführungen des AIA mit einzelnen und weiteren Staaten / Territorien stellen folgerichtige relevante Schritte zur Umsetzung des AIA dar und werden seitens SVV grundsätzlich begrüsst.