Au­to­an­hän­ger ver­ur­sacht Sach­scha­den – wie ist das ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Da mein Auto eine Anhängervorrichtung hat, bat mich mein Freund, für ihn Umzugsgüter mit seinem Anhänger zu transportieren. In einer Kurve schwenkte der Anhänger unvermittelt aus und beschädigte ein am Strassenrand parkiertes Auto. Wie sind die Schäden an diesem Auto und am Anhänger versichert?

Wird mit einem Anhänger ein Unfall mit Drittschaden verursacht, muss sich die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges um den Schadenfall kümmern. Gemäss Strassenverkehrsgesetz haftet der Halter des Motorfahrzeuges unter anderem für die durch einen gezogenen Anhänger verursachte Schäden, auch wenn dieser einer anderen Person gehört. Die Reparaturkosten des beschädigten parkierten Autos übernimmt somit die Haftpflicht-Versicherung des Zugfahrzeuges. Je nach Vertrag muss der Halter des Zugfahrzeuges einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt tragen und eine Rückstufung beim Prämien-Stufensystem in Kauf nehmen.

Vollkasko-Versicherung übernimmt Schäden am Anhänger

Der Schaden am gezogenen Anhänger ist durch die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges nicht versichert. Dieser Schaden wäre nur über eine allenfalls bestehende Vollkasko-Versicherung des Anhängerbesitzers umfassend gedeckt. Je nach Vertrag kommt dabei jedoch ein vereinbarter Selbstbehalt in Abzug und es erfolgt eine Rückstufung im Prämien-Stufensystem.