Au­to kol­li­diert mit In­line-Ska­ter – wer be­zahlt Blech­scha­den?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Bei der vorsichtigen Ausfahrt übers Trottoir fuhr mir ein Inline-Skater mit hohem Tempo ins Auto. Er blieb unverletzt, aber mein Auto erlitt einen Blechschaden. Wie ist das versichert und wie werde ich entschädigt?

Bei der Schadenregulierung werden sowohl der Inline-Skater als auch Sie zur Verantwortung gezogen. Einerseits war der Inline- Skater zwar zur Benutzung des Trottoirs berechtigt und er profitierte zudem vom Vortrittsrecht. Er hätte aber seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise den gegebenen Umständen anpassen müssen. Anderseits sind Sie in Ihrer Eigenschaft als Halter eines Motorfahrzeuges grundsätzlich haftpflichtig, wenn durch den Betrieb dieses Fahrzeuges ein Schaden verursacht wird, und Sie waren gegenüber dem Inline-Skater ausserdem vortrittbelastet. Wie die Aufteilung der Verantwortlichkeiten im konkreten Fall aussieht, muss aufgrund einer detaillierten Abklärung der Unfallumstände (wie örtliche Lage, Übersichtlichkeit der Unfallstelle etc.) festgelegt werden.

Vollkasko- und Privathaftpflichtversicherung zuständig

Wenn Sie über eine Vollkaskoversicherung verfügen, melden Sie Ihren Schaden bei diesem Versicherer an. Sollte kein derartiger Versicherungsschutz bestehen, so würde sich die Privathaftpflichtversicherung des Inline-Skaters mit Ihrem Schaden befassen. Eine Versicherungsleistung hielte sich in diesem Fall jedoch im Rahmen der Verantwortlichkeit und Haftungsquote des Inline-Skaters. Wegen von Ihnen als Fahrzeuglenker im Hinblick auf die Betriebsgefahr Ihres Autos zu vertretenden Haftungsquote müssten Sie einen Teil des Schadens selber tragen.