Au­to in Ho­tel­par­king be­schä­digt – wie ist das ver­si­chert?

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Beim Einchecken ins Hotel liess ich das Auto in der Einfahrt stehen und gab den Autoschlüssel an der Rezeption ab. Ein Hotelangestellter fuhr den Wagen in die Garage und verursachte dabei einen Blechschaden. Wer haftet?

Der Hotelier haftet gemäss Obligationenrecht (OR Art. 487 ff.) für den Schaden, den der Hotelangestellte an Ihrem Wagen angerichtet hat. Sehr wichtig für die Durchsetzung Ihrer Rechte ist, dass Sie den Schaden unverzüglich nach Entdeckung dem Gastwirt anzeigen. Am besten halten Sie zudem die Situation gleich vor Ort mit einem Foto fest. Die Haftpflichtversicherung des Hoteliers wird sich im Rahmen der Versicherungsdeckung mit Ihrem Haftpflichtanspruch befassen. Die Haftpflichtversicherung des Hotels bezahlt die Reparaturkosten, die durch den Unfall entstanden sind, jedoch höchstens den Zeitwert des beschädigten Fahrzeuges.

Kaskoversicherung als Ergänzung zur Haftpflichtversicherung

Demgegenüber gewährt Ihnen die Vollkaskoversicherung, sofern Sie über eine solche verfügen, im Rahmen der Versicherungsbedingungen eine Zeitwert-Zusatzdeckung, die – z.B. bei einem Totalschaden - eine mögliche Lücke zwischen dem Zeitwert aus der Haftpflicht und dem Kaufpreis eines neuen Autos teilweise abdecken kann. In der Regel haben Sie in der Kaskoversicherung bei der Entschädigung der Differenz zwischen Zeitwert und Zeitwertzusatz keinen Selbstbehalt zu tragen, und diese Zahlung hat auch keinen Bonusverlust zur Folge. Bitte lesen Sie die diesbezüglichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Versicherungsvertrages und wenden Sie sich bei Unklarheiten an Ihre Versicherung.