Au­to auf­ge­bro­chen und Sa­chen ge­stoh­len – wie ist das ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Während der Urlaubsreise wurde bei einem Aufenthalt auf einer Raststätte in Italien mein Auto aufgebrochen. Ein Autofenster ist zerschlagen und Sachen im Wert von mehreren tausend Franken sind weg. Wie ist dieser Diebstahl versichert?

Es kommt immer wieder vor, dass während einer Auslandreise das Auto aufgebrochen wird und Sachen gestohlen werden. Solche Vorfälle sind nicht nur ärgerlich, sondern sie können bei ungenügendem Versicherungsschutz auch teuer zu stehen kommen. Der betroffene Autobesitzer sollte sich nach dem Diebstahl unverzüglich mit der Polizei in Verbindung setzen und den Schadenfall seiner Versicherung melden – die Versicherung wird ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen. Das Aufbrechen des Autos ist in der Voll- und Teilkasko-Versicherung abgedeckt und auch die Reparaturkosten des Fahrzeugschadens werden von der Versicherung übernommen. Das Reisegepäck kann verschieden versichert werden. So können mitgeführte Effekten in der Fahrzeug-Kaskoversicherung gegen Diebstahlschäden versichert werden. Umfassenden Versicherungsschutz erhalten Sie auch über Ihre Hausratversicherung (beim Einschluss des «einfachen Diebstahls auswärts») oder mit einer separaten Reisegepäckversicherung.

Risiken unterwegs genügend absichern

Vergessen Sie während der Reise nicht, den üblichen Sorgfaltspflichten nachzukommen. So lassen sich Diskussionen hinsichtlich eines allfälligen grobfahrlässigen Verhaltens vermeiden, das zu einer Leistungskürzung führen könnte. Parkieren Sie Ihr Auto, wenn möglich, an einem bewachten oder für Sie gut sichtbaren Ort und schliessen Sie das Fahrzeug auch bei kurzen Halten immer ab. Ferner sollten Sie Ihr Gepäck – insbesondere wertvolle Gegenstände, wie Fotoapparate oder Laptops – möglichst nicht zurücklassen oder stets gut verstauen und abdecken, also vor neugierigen Blicken schützen.