Aus­rut­scher im Hal­len­bad – wie ist das ver­si­chert?

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Ich bin auf dem nassen Boden des Hallenbades ausgerutscht und habe dabei eine Frau zu Boden gerissen. Mir ist nichts passiert, aber die Frau hat sich verletzt und musste in Spitalpflege. Wer übernimmt ihre Kosten?

Sofern die verletzte Frau während mindestens acht Wochenstunden in einem Be-trieb tätig ist, wird die obligatorische Unfallversicherung ihres Arbeitgebers für die Behandlungskosten und einen allfälligen Erwerbsausfall im Rahmen des UVG aufkommen. Sollte die Verletzte nicht berufstätig sein, so würde ihre Krankenkasse die Heilungskosten übernehmen.

Privathaftpflichtversicherung springt ein

Falls Sie sich als Besucherin des öffentlichen Hallenbades nicht vorsichtig genug verhalten haben – indem Sie etwa den in solchen Bädern oft nassen Boden am Beckenrand nicht beachteten –, so könnte der Unfallversicherer oder die Krankenkasse allenfalls Rückgriff auf Sie nehmen und Sie an den Unfallkosten beteiligen. In diesem Fall würde Ihre Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der Versicherungsdeckung für Sie einspringen. Denkbar ist auch ein Regress des Versicherers oder der Krankenkasse auf den Betreiber des Hallenbades; dies aber nur dann, wenn ihm eindeutig nachzuweisende Unterhaltsmängel vorgeworfen werden können.