Aus­ge­tre­te­nes Heiz­öl / Heiz­öl­tanks

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017
  • Heizöltanks: Heizöl und Heizöltanks sind versicherte Sachen. Die Kosten im Zusammenhang mit dem Auspumpen und Wiederauffüllen von Heizöltanks mit Wasser zu deren Stabilisierung sind unter dem Titel Rettung und Schadenminderung zu entschädigen. Revision und Wiederinstandstellung sind Bestandteil der Reparatur.
  • Ausgelaufenes Öl ist grundsätzlich versicherte Fahrhabe. Für den Verlust des Öls kommt der Fahrhabe-Versicherer auf.
  • Für die Entsorgung des Öls, welches sich im Innern eines Gebäudes befindet, ist die Fahrhabeversicherung zuständig, sofern keine Vermischung mit Gebäudebestandteilen stattgefunden hat.
  • Öl, welches sich mit Gebäudebestandteilen vermischt hat, ist durch die Gebäudeversicherung zu entsorgen.
  • Hat das ausgelaufene Heizöl das Gebäude verlassen, besteht keine Deckung über die Sachversicherung (Gebäude- oder Fahrhabeversicherung).