Ar­beits­los – wie bin ich bei Un­fall ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ich bin seit einiger Zeit arbeitslos. Als ob dies nicht schon genug wäre, verunfallte ich auch noch schwer. Welche Versicherung hilft mir?

Sie sind wie alle, die Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung haben, automatisch bei der SUVA gegen Unfall versichert und werden von dieser entschädigt. Die Versicherungsleistungen entsprechen dem Unfallversicherungsgesetz. Die Prämie von 3,77% wird teilweise (2.51%) von der Arbeitslosenentschädigung in Abzug gebracht, die restliche Prämie übernimmt der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung. Der Versicherungsschutz dauert bis zu 31 Tagen nach Ablauf des Anspruches auf die Arbeitslosenentschädigung. Danach müssten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse gegen Unfall versichern oder Sie können eine individuelle Unfallversicherung abschliessen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre «Arbeitslos und Unfall. Informationen von A bis Z. Der Versicherungsschutz der Suva, Sieben Tage pro Woche, rund um die Uhr», die Sie bei der SUVA, Postfach, 6002 Luzern, kostenlos beziehen können.

Auch bei Invalidität versichert

Auch als Arbeitsloser sind Sie obligatorisch für die Risiken Tod und Invalidität in der beruflichen Vorsorge versichert, sei es bei Ihrer ehemaligen Pensionskasse oder der Auffangeinrichtung. Sollten Sie invalid werden, haben Sie auch Anspruch auf entsprechende BVG-Leistungen.