Al­ko­hol am Steu­er – was pas­siert bei ei­nem Un­fall?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Ein Bekannter von mir hat eine Autokollision mit Personen- und Sachschäden verursacht. Beim Atemlufttest durch die Polizei wurde ein Wert von 0,35 mg/l festgestellt. Wie reagiert seine Motorfahrzeug-Versicherung?

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ist grundsätzlich die Leistungspflicht des Versicherers eingeschränkt, wenn der Versicherungsnehmer, Versicherte oder Anspruchsberechtigte ein Schadenereignis grobfahrlässig herbeiführt. Bei Alkohol am Steuer ist eine grobe Fahrlässigkeit dann erwiesen, wenn in der Atemluft ein Wert von mindestens 0,25 mg/l festgestellt oder eine Alkoholmenge im Körper nachgewiesen wird, die zu einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,5 Gewichtspromillen führt. Was die Ermittlung des Alkoholwertes anbelangt, gelten die Bestimmungen hinsichtlich der Messeinheiten http://www.astra.admin.ch

Alkohol am Steuer kommt den fehlbaren Lenker teuer zu stehen

Wurde ein Schadenfall in angetrunkenem Zustand verursacht, so ist gemäss Strassenverkehrsgesetz der Haftpflicht-Versicherer verpflichtet, Rückgriff zu nehmen. Bei der Bemessung des Regresses wird der Schwere des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der betreffenden Person Rechnung getragen. Für die anderen Branchen der Motorfahrzeug-Versicherung (z.B. Kasko) ist eine Leistungskürzung nicht gesetzliche Pflicht. Sie wird aber wegen des grobfahrlässigen Verhaltens aufgrund der Bestimmungen des Versicherungsvertragsrechtes vorgenommen – bei der Bemessung der Kürzung wird ebenfalls allen Umständen Rechnung getragen. Alkohol am Steuer kann also beim fehlbaren Lenker – nebst Führerausweisentzug, einer hohen Busse und anderen Unannehmlichkeiten – zu sehr hohen finanziellen Belastungen führen.