Ab­kom­men Haf­tungs­kol­li­si­on Mo­tor­fahr­zeug - Stras­sen­bahn

Regelwerk

Bei Verkehrsunfällen mit Involvierung von Motorfahrzeugen und Trams wird im Regressfall häufig über die Haftungsquote respektive über die Würdigung der unterschiedlichen Betriebsgefahren diskutiert. 
Damit dies bei Bagatellfällen (Sachschäden bis CHF 30'000) nicht mehr nötig ist, hat der SVV zusammen mit den Versicherern von Trams ein Abkommen erarbeitet. Den Versicherungsgesellschaften steht es frei, zwecks Effizienzsteigerung in der Regressbearbeitung diesem Abkommen beizutreten.