Ab­kom­men betr. Ver­zicht auf Re­gress und Ver­jäh­rungs­ein­re­de (Ba­ga­tell­ab­kom­men)

Regelwerk26. Oktober 2022

Das Abkommen betr. Verzicht auf Regressansprüche und Verjährungseinrede ist auch unter dem Begriff «Bagatellabkommen» bekannt.

Die Regulierung von Regressansprüchen zwischen Versicherern nehmen oft viel Zeit in Anspruch und verursachen erheblichen Bearbeitungsaufwand. Die Mehrheit der Versicherer erachten diesen Aufwand bei Bagatellschäden als nicht angebracht. Im Sinne einer unkomplizierten vereinfachten Schadenabwicklung verzichten sie deshalb auf Regresse bei Kleinschäden unter CHF 500.

Wird regressiert, soll angemessen Zeit für Abklärungen bestehen um Ansprüche abzuklären. Nach Regressanmeldung verzichten deshalb die angeschlossenen Versicherer auf die Verjährungseinrede. 

Das Abkommen ist kartellrechtskonform, weil es ausschliesslich der Effizienzsteigerung und damit Kundeninteressen dient. Dem Abkommen können sich alle Versicherungsgesellschaften anschliessen, die in der Schweiz tätig sind.

Bagatellabkommen