Zu­sam­men­stoss mit E-Scoo­ter – wie ist das ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Meine Tochter ist auf dem Fussgängerstreifen von einem Elektro-Trottinett angefahren und erheblich verletzt worden. Es fallen grössere Arzt- und Spitalkosten an. Wer bezahlt den Schaden?

Tochter auf. Für einen allfälligen weiteren, nicht gedeckten Schaden (wie Lohnaus-fall) muss der Fahrer des Elektro-Trottinetts persönlich einstehen, sofern er haftpflichtig ist. Das Strassenverkehrsrecht stellt das Elektro-Trottinett als Leicht-Motorfahrrad den «langsamen» E-Bikes (bis 25 km/h) bzw. den Fahrrädern gleich (vgl. Merkblatt «Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Elektro-Motorfahrrädern» - www.astra.admin.ch). E-Scooter dürfen Velowege benutzen und unterstehen den Verkehrsregeln für Fahrräder. Die Erfahrung zeigt, dass das Verschulden bei Kollisionen zwischen E-Scootern und Fussgängern oft beim Elektro-Trottinett-Fahrer liegt. Wenn sich Ihre Tochter also als Fussgängerin nicht völlig unvernünftig verhalten hat, wird sie den E-Scooter-Fahrer für Schäden aus der Kollision belangen können.

Wichtige Privathaftpflichtversicherung

Der E-Scooter-Fahrer muss für diese Schäden selber aufkommen, falls er keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, was zu schweren finanziellen Belastungen führen kann. In der Privathaftpflichtversicherung sind die Risiken beim Fahren mit einem für den Verkehr zugelassenen Elektro-Trottinett in der Regel gedeckt; es empfiehlt sich jedoch, dies durch eine Rücksprache beim Versicherungsberater sicherzustellen.