Zu­las­sungs­stopp für Ärz­tin­nen und Ärz­te

NewsArchive22. November 2017

Vor gut einem Jahr ist der befristete Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte ausgelaufen. Seither sind die Zulassungsgesuche deutlich gestiegen.

Weil jede neu eröffnete Praxis zusätzliche Kosten verursacht und die Eindämmung der Kosten eines der Hauptziele des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ist, will der Bundesrat den Zulassungsstopp wieder einführen. Konkret sollen die Kantone in den nächsten drei Jahren die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten wieder vom Bedarf abhängig machen. Je nachdem sollen sie ganz auf die Zulassung neuer Ärzte verzichten oder die Zulassung von Ärzten einer bestimmten Fachrichtung einschränken. Die drei Jahre des Zulassungsstopps sollen dazu genutzt werden, um langfristige Lösungen zur Eindämmung der Kosten in der Krankenversicherung zu finden.

Die befristete Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung von Ärztinnen und Ärzten ist nicht der richtige Weg. Zum einen handelt es sich beim Zulassungsstopp faktisch um ein Berufsausübungsverbot für junge Ärztinnen und Ärzte. Ein solches könnte langfristig die medizinische Grundversorgung gefährden. Zum andern sollten einschneidenden Massnahmen wie ein Zulassungsstopp nur dann ergriffen werden, wenn keine anderen Lösungen möglich sind.

Es braucht langfristige Lösungen, um der grossen Anzahl an Zulassungsgesuchen zu begegnen und die Kosten in der Krankenversicherung einzudämmen. Der Bundesrat sollte deshalb dem Parlament rasch konkrete Vorschläge für langfristige Massnahmen unterbreiten. Diese sollen so ausgerichtet sein, dass planwirtschaftliche Eingriffe in Zukunft nicht mehr nötig sind.