Der Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge muss rasch gesenkt werden. Er muss an die höhere Lebenserwartung und die tieferen Renditen angepasst werden. Seit Einführung des BVG (1985) ist die Lebenserwartung eines 65-Jährigen um 23% gestiegen, während sich in der gleichen Zeit die Renditen halbiert haben. Dem gegenüber fällt der lediglich um 2% gesunkene Umwandlungssatz jedoch kaum ins Gewicht.