Tipps zur Le­bens­ver­si­che­rung

RegelwerkArchive22. November 2017

Tipp 1

Ersuchen Sie den Vorsorgeberater Ihrer Lebensversicherung um eine Gesamtberatung. Sie werden so nicht nur darüber orientiert, was Sie von den obligatorischen Versicherungen (AHV/IV, Pensionskasse, Unfallversicherung) erwarten dürfen, sondern erfahren auch, ob die Ergebnisse Ihrer privaten Selbstvorsorge (wie Versicherungs- und Banksparen etc., aber auch von Ihnen abgeschlossene Risikoversicherungen) ausreichen, die Lücken im persönlichen Vorsorgekonzept zu füllen.

Tipp 2

Krankheiten haben häufig schwerer wiegende finanzielle Folgen als Unfälle (siehe Grafiken «Erwerbsunfähigkeit»). Sehr oft ist man für die Krankheitsfolgen eher unterversichert, während man für die Unfallfolgen sogar überversichert sein kann. Durch eine Erwerbsausfallrente als Ergänzung der vom Arbeitgeber allenfalls versicherten (nicht obligatorischen) Krankentaggelder, die zusätzlich zur IV-Rente sowie zu den Leistungen der beruflichen Vorsorgeeinrichtung ausgerichtet würde, kann aber das Risiko einer länger dauernden Erwerbsunfähigkeit auch im Krankheitsfall recht gut abgedeckt werden.

Tipp 3

Falls der Arbeitgeber eine überobligatorische Unfallversicherung mit grosszügigen Leistungen zu Gunsten der Hinterlassenen abgeschlossen hat, kann beim Abschluss einer Todesfall-Risikoversicherung allenfalls ein Unfall-Ausschluss in Betracht gezogen werden, der eine Prämienermässigung zur Folge hat.

Tipp 4

Hausbesitzer können eine gemischte Versicherung zur Amortisation der 2. Hypothek einsetzen, was insbesondere Vorteile in steuerlicher Hinsicht bringen kann.

Tipp 5

Bei den meisten Lebensversicherungen haben Sie einen vertraglich garantierten Anspruch auf Überschussbeteiligung (gelegentlich auch Bonus genannt). Die künftige Höhe der Überschüsse kann beim Vertragsabschluss nicht garantiert werden; der Vorsorgeberater gibt Ihnen nur eine unverbindliche Prognose bekannt.

Tipp 6

Von der Möglichkeit des Rückkaufs einer gemischten oder anderen vermögensbildenden Lebensversicherung sollte wenn immer möglich nicht Gebrauch gemacht werden. Es gibt bessere Möglichkeiten der finanziellen Entlastung (beispielsweise Verlängerung der Laufzeit, Bezug von Vorauszahlungen oder Aufnahme eines Darlehens, bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufswertes gegen Verpfändung der Versicherungsansprüche; Verwendung der Überschussanteile zur Prämienverminderung; Herabsetzung der Versicherungssumme oder des Deckungsumfangs, allenfalls unter Verzicht auf weitere Prämienzahlungen bzw. Prämienfreistellung). Gewisse Vertragsänderungen können unter Umständen eine Stempelsteuerpflicht begründen.

Tipp 7

Wie bei jeder anderen Versicherungsart ist auch bei der Lebensversicherung eine regelmässige Überprüfung und Anpassung an wechselnde Bedürfnisse aufgrund von Änderungen in familiärer, finanzieller oder beruflicher Hinsicht nötig.