To­p­ri­si­ken pro­ak­tiv und part­ner­schaft­lich be­wirt­schaf­ten

Fokus13. Januar 2023

Für gewisse Risiken braucht es eine partnerschaftliche Lösungen zwischen Staat und Assekuranz damit für Wirtschaft und Gesellschaft ein tragbarer Schutz zur Verfügung steht.

Mit der Coronapandemie ist ein Szenario eingetreten, das zuvor für einen Grossteil der Bevölkerung undenkbar schien: Ein Virus hat sich weltweit in kürzester Zeit ausgebreitet und grosses menschliches Leid verursacht sowie infolge der daraus notwendigen staatlichen Intervention grosse Teile der Wirtschaft lahmgelegt. Die Massnahmen, die der Bundesrat zur Eindämmung der Pandemie beschlossen hatte, haben weitreichende Folgen für unterschiedliche Wirtschaftszweige.

Die Versicherungswirtschaft kann für Schäden, die sich aus diesen Massnahmen ergeben haben, nicht aufkommen, da sie das Prinzip der Versicherbarkeit in zentralen Punkten verletzen: Die Schäden treten weltweit, gleichzeitig und in hoher Zahl auf. Die Risiken können weder geographisch noch über die Zeit diversifiziert und auch nicht rückversichert werden. Bei einer Pandemie sind alle gleichzeitig betroffen. Der Grundsatz, dass die Prämien von vielen die Schäden von wenigen decken, kann nicht zur Anwendung kommen. Gerade weil das so ist, haben Politik, Wirtschaft, die Bevölkerung und die Versicherer ein grosses gemeinsames Interesse, rein privatwirtschaftlich nicht vollständig versicherbare Toprisiken im Voraus zu debattieren, Lösungen zu finden und diese proaktiv umzusetzen: “Vorsorge ist besser als Nachsorge”.

Risiken mit hohem Schadenpotenzial
Neben einer Pandemie gibt es weitere Toprisiken, die rein privatwirtschaftlich nur teilweise oder gar nicht versicherbar sind. Dazu gehören grossflächige Cyberattacken und Strommangellagen. Beide dürften mit dem Krieg in der Ukraine an Eintretenswahrscheinlichkeit gewonnen haben.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz attestiert allen Toprisiken ein sehr grosses volkswirtschaftliches Schadenpotenzial. Auch wenn es punktuelle Versicherungslösungen gibt, ist bei diesen Gefahren eine vollumfängliche Abdeckung durch die Privatversicherer kaum oder gar nicht möglich. Für Toprisiken müssen deshalb, nebst einem umfassenden Risikomanagement und einer breit abgestützten Prävention, andere Lösungen gefunden werden, um Betroffene im Schadenfall zu unterstützen. Das Konzept einer Public Private Partnership kann dabei von Nutzen sein.

Planbare Zusammenarbeit statt Ad-hoc-Massnahmen
Die Diskussion rund um eine Public Private Partnership kam schon bei der Coronapandemie auf. Dort hat die Bundesverwaltung gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft Lösungsansätze erarbeitet, wie Pandemien künftig versichert werden könnten. Zum grossen Bedauern der Versicherungswirtschaft hat der Bundesrat beschlossen, das Konzept einer gemeinschaftlichen Pandemieversicherung vorerst nicht weiterzuverfolgen.

Der SVV ist überzeugt, dass eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Privatwirtschaft die beste Lösung ist, um gewisse Toprisiken proaktiv zu begegnen. Der Bund kann dabei die Rolle eines Rückversicherers einnehmen, derweil die Versicherungswirtschaft grosse Erfahrung darin hat, Risiken zu erkennen und deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmass zu bewerten. Sie kann auch bei der Kommunikation und Sensibilisierung eine wichtige Rolle spielen und ihre Expertise, die Infrastruktur und die Kundenbeziehungen in eine solche Zusammenarbeit einbringen.

Gerade für den Schadenprozess sind personelle Ressourcen, ausgeprägtes Fachwissen und eingespielte Abläufe ausschlaggebend. Nur so können Schadenmeldungen auch innert kurzer Zeit abgewickelt werden. Über etablierte Mechanismen kann die Anspruchsberechtigung gezielt ermittelt werden.

Eine solche Lösung ist effizient und schafft Transparenz, Planbarkeit und Rechtssicherheit und hat somit entscheidende Vorteile gegenüber Ad-hoc-Massnahmen, wie sie während der Coronapandemie zum Einsatz gekommen sind. Dass solche Lösungen funktionieren können, zeigt sich anhand des Elementarschadenpools. Seit vielen Jahrzehnten hat dieser – aufgrund eines Quasi-Obligatoriums und des damit verbundenen Prinzips der Solidarität – das Toprisiko Elementargefahren versicherbar gemacht, der Gesellschaft damit wertvolle Dienste geleistet und die öffentliche Hand von Schäden in Milliardenhöhe entlastet.