Schwei­zer Pri­vat­ver­si­che­rer ste­hen der be­trof­fe­nen Be­völ­ke­rung in Blat­ten best­mög­lich und un­bü­ro­kra­tisch bei

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Das gesamte Schadenausmass ist noch unklar. Fest steht jedoch, dass es sich bei der Naturkatastrophe im Lötschental um ein versichertes Elementarschadenereignis handelt.

Am Nachmittag des 28. Mai 2025 kam es gegen 15.30 Uhr im Lötschental zu einem grossen Felssturz. Ein beträchtlicher Teil des Birchgletschers stürzte zusammen mit riesigen Mengen Gesteinsschutt ins Tal und verschüttete dabei grosse Teile des Dorfes Blatten. Es handelt sich um das seit Tagen erwartete Grossereignis. Bereits in der Nacht auf Dienstag waren grössere Mengen an Eis, Fels, Schnee und Wasser talwärts gestürzt. Aufgrund der Gefahrenlage war das Dorf Blatten bereits letzte Woche evakuiert worden. Rund 300 Einwohnerinnen und Einwohner mussten ihre Häuser verlassen. Das gesamte Schadenausmass ist noch unklar. Die Privatversicherer rechnen – Stand 30.5.2025 – mit Schäden in einer Höhe von insgesamt mehreren hundert Millionen Franken. Fest steht bereits, dass es sich bei der Naturkatastrophe in Blatten VS um ein versichertes Elementarschadenereignis handelt. Die Schweizer Privatassekuranz verfolgt die aktuelle Entwicklung im Lötschental mit höchster Aufmerksamkeit und steht im Austausch mit den zuständigen Behörden.

Die gesetzlich geregelte Elementarschadenversicherung soll den Grundbedarf versicherter Privatpersonen und Unternehmen abdecken und ihre Existenz sichern. Das Konzept der Elementarschadenversicherung beruht auf einer doppelten Solidarität. Denn Naturkatastrophen können nur dann mit den nötigen Versicherungssummen und angemessenen sowie tragbaren Prämien versichert werden, wenn sich sowohl Versicherte als auch Versicherer solidarisch verhalten und das Risiko gemeinsam tragen. Nur dank dieser Ausgangslage konnte die private Elementarschadenversicherung überhaupt eingeführt werden und eine derart weitgehende Verbreitung finden. Weitergehende Leistungen bezüglich Umfang, Gefahren oder Summen lassen sich bei den Privatversicherern individuell abschliessen.

Bild Felssturz Blatten

Ausmass des Felssturzes in Blatten.

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV und seine Mitgliedgesellschaften sind in Gedanken bei den betroffenen Menschen, die sich aktuell in einer sehr belastenden Situation befinden. Die Privatversicherer sind bemüht, ihnen bestmöglich und unbürokratisch beizustehen. Informationen zu individuellen Versicherungsansprüchen sind direkt bei den jeweiligen Gesellschaften einzuholen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Handelt es sich beim Felssturz in Blatten um ein versichertes Ereignis?
Ja, Felssturz gehört zu den neun versicherten Elementargefahren. Obwohl nun neben dem eigentlichen Felssturz auch Überschwemmungen zu weiteren Schäden führen, steht für die Versicherer fest, dass es sich bei der Naturkatastrophe von Blatten VS und beim bisher bekannten Schadenausmass um ein versichertes Elementarschadenereignis handelt.  

Im Kanton Wallis ist die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch. Wie hoch ist die Versicherungsdurchdringung in Blatten?
Auch in Kantonen ohne obligatorische Gebäudeversicherung, zu denen nebst dem Kanton Wallis auch die Kantone Appenzell Innerrhoden, Genf und Tessin gehören, ist die Versicherungsdurchdringung sehr hoch. Auch in Blatten ist zu erwarten, dass für ein Grossteil der Gebäude und Gebäudeinhalt (Hausrat und Fahrhabe) eine Versicherung besteht. Konkrete Daten dazu liegen uns jedoch nicht vor.

Wie erhalten die betroffenen Personen nun Unterstützung?
Die Privatversicherer sind bemüht, der Bevölkerung von Blatten bestmöglich und unbürokratisch beiseitezustehen. Wir empfehlen betroffenen Personen, möglichst rasch mit ihrer Versicherung in Kontakt zu treten. Die Schadenfälle werden mit hoher Priorität und möglichst rasch behandelt.

Koordinieren sich die Versicherer untereinander?
Alle grösseren in dieser Sparte tätigen Versicherungsgesellschaften sind dem Elementarschadenpool und/oder der Elementarschadenkommission angeschlossen. Letztere übernimmt bei der gesetzlich geregelten Elementarschadenversicherung eine koordinierende Rolle. Die Elementarschadenkommission stellt auch den Kontakt zu den Behörden vor Ort sicher.

Müssen Schäden nachgewiesen werden? 
Nein, im Fall eines Totalschadens sind keine weiteren Schadennachweise nötig. Bei der Hausratversicherung wird auf eine Inventarliste verzichtet. Es müssen auch keine Versicherungsdokumente vorgewiesen werden, da diese in den meisten Fällen in den beschädigten Gebäuden zurückgelassen wurden. Ihre Versicherung kann Ihnen die notwendigen Dokumente ausstellen.

Wie werden Betroffene konkret entschädigt?
Um die betroffene Bevölkerung möglichst rasch und pragmatisch zu unterstützen, hat sich die Elementarschadenkommission auf folgende Regelung geeinigt:

Gebäude: Bei Totalschäden an Gebäuden, die durch den Felssturz und durch die Überschwemmung verursacht wurden, kann eine Akonto-Zahlung von 75 % der Versicherungssumme gemäss Police, abzüglich des vertraglich festgelegten Selbstbehalts, getätigt werden. Dieser Betrag kann beispielsweise zur Begleichung einer Hypothek verwendet werden. Die verbliebenen 25 % werden ausbezahlt, wenn innerhalb von fünf Jahren ein Wiederaufbau oder eine Reinvestition in eine Immobilie mit dem gleichen Zweck innerhalb des Kantons Wallis erfolgt. Damit weichen die Versicherer von der Bedingungen eines «Wiederaufbaus innerhalb von zwei Jahren und am selben Ort» ab. Dies soll den betroffenen Versicherten Zeit geben, Behördenentscheide zum Wiederaufbau von Blatten abzuwarten und ihre Situation individuell abzuwägen.

Hausrat: Bei Hausrat und Fahrhabe wird nach Abzug der gesetzlichen Selbstbehalte und Anrechnung der geretteten Sachen 100 Prozent der Versicherungssumme ausbezahlt.

Die Auszahlungen sollen so rasch wie möglich erfolgen.

Gibt es bereits eine erste Schadenschätzung? 
Für eine präzise Schadenschätzung ist es derzeit noch zu früh. Wir gehen im Moment, Stand 30.05.2025, von versicherten Schäden von insgesamt mehreren Hundert Millionen CHF aus.

Wie funktioniert die Elementarschadenversicherung eigentlich? 
Die private Elementarschadenversicherung in der Schweiz basiert auf einem weltweit einzigartigen, gesetzlich geregelten System, das auf dem Prinzip der doppelten Solidarität beruht.

Zum einen handelt es sich um die Solidarität unter den Versicherten: Alle Versicherungsnehmenden von Privatversicherern bezahlen im obligatorischen Grundschutz eine einheitliche, durch die FINMA festgelegte Prämie – unabhängig davon, ob sie in einem hochgefährdeten Gebiet wohnen oder nicht. Das ist nur möglich, weil sich die Risiken auf eine sehr grosse Anzahl Versicherter verteilen. Diese Prämiengleichheit ermöglicht es auch in exponierten Regionen, einen umfassenden Versicherungsschutz zu bezahlbaren Bedingungen anzubieten.

Zum anderen greift die Solidarität unter den Versicherern: denn bei einem Ereignis sorgt der Elementarschadenpool für einen Schadenausgleich zwischen den Gesellschaften. Naturereignisse wie Hagel oder wie der Felssturz in Blatten sind oft sehr lokal – und nicht alle Gesellschaften sind gleich betroffen. Damit jene Gesellschaften, die in einer gewissen Region einen hohen Marktanteil haben, nicht bestraft werden, springen bei einem Ereignis jene ein, die gemäss ihrem Marktanteil nur eine unterdurchschnittlich hohe Schadenlast verzeichnet haben. Zudem organisiert der Pool gemeinsam Rückversicherungen in Milliardenhöhe und betreibt eine umfassende Naturgefahrendatenbank.

Zusammen mit dem Elementarschadenpool ermöglicht die Elementarschadenversicherung daher, Elementarschäden flächendeckend und mit einer für alle Versicherungsnehmer tragbaren Einheitsprämie zu versichern und die Schäden unter den im Pool zusammengeschlossenen Mitgliedsgesellschaften auszugleichen.

Seit 1970 haben die im Pool zusammengeschlossenen Privatversicherer Schäden in der Höhe von fast 8 Milliarden Franken übernommen – ein zentraler Beitrag zur Resilienz der Schweizer Volkswirtschaft.
 

Stand: 6.6.2025