Re­form der Al­ters­vor­sor­ge 2020: Das Stimm­volk ent­schei­det am 24. Sep­tem­ber 2017

VernehmlassungenArchive22. November 2017

Die Altersvorsorge steht vor grossen Herausforderungen: Die Lebenserwartung steigt, der Nachwuchs fehlt, und die Anlagerenditen sinken. Nach der Ablehnung der «Altersvorsorge 2020» in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 bleibt die Reform der Altersvorsorge zwingend und dringend. Sie ist deshalb möglichst rasch neu aufzugleisen und konsequent auf das Ziel auszurichten, die Altersvorsorge mittelfristig finanziell zu stabilisieren.

Die Altersvorsorge steht vor grossen Herausforderungen

Die steigende Lebenserwartung führt dazu, dass die Renten aus der staatlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV/1. Säule) und der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse/2. Säule) immer länger ausbezahlt werden. Da in der AHV die Anzahl der Rentenbezüger wesentlich stärker steigt als diejenige der Beitragszahler, treten rasch zunehmende Defizite auf. Und da bei den Pensionskassen angesichts der anhaltenden Tiefstzinsphase die Anlagerenditen laufend sinken, verstärkt sich die systemfremde Umverteilung von den Berufstätigen zu den Rentenbezügern.

Die Reform der Altersvorsorge ist zwingend und dringend

Angesichts dessen beurteilt der SVV die Reform der Altersvorsorge weiterhin als zwingend und dringend. Er unterstützt ein Vorgehen in zwei Schritten. Im ersten Schritt sind AHV und Pensionskassen mittelfristig finanziell zu stabilisieren. Dabei ist auf eine Gesamtschau über 1. und 2. Säule abzustellen. Das Leistungsniveau und die Gewichte der beiden Säulen sind beizubehalten; auf einen Abbau, aber auch auf einen Ausbau ist zu verzichten. Im zweiten Schritt ist die Altersvorsorge nachhaltig auszugestalten.

Erster Schritt: Mittelfristige finanzielle Stabilisierung

In der Reform «Altersvorsorge 2020» wurden dafür verschiedene zielführende Massnahmen vorgeschlagen, namentlich die Angleichung des Referenzrentenalters für Frauen und Männer auf 65 Jahre, die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6 Prozentpunkte und die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes auf 6 Prozent. Diese Vorschläge sind wieder aufzunehmen und weiter zu verfolgen. Zudem sind in der neuen Reform wirksame Anreize zur Flexibilisierung des Rücktrittsalters zu berücksichtigen. Auf diejenigen Vorschläge der Reform «Altersvorsorge 2020», die nicht zur mittelfristigen finanziellen Stabilisierung von 1. und 2. Säule beitragen, ist dagegen zu verzichten.

Zweiter Schritt: Nachhaltige Ausgestaltung der Altersvorsorge

Eine nachhaltige und damit langfristig stabile Finanzierung bzw. Ausgestaltung der Altersvorsorge setzt voraus, dass die Parameter den jeweils aktuellen Realitäten entsprechend festgelegt werden. Dies bedingt letztlich die Entpolitisierung der Parameter, wie sie beispielsweise in den Motionen «Einführung eines AHV-Referenzalters und dessen Anbindung an die durchschnittliche Lebenserwartung» (16.3225) von Nationalrat Peter Hegglin oder «Entpolitisierung der technischen Parameter im BVG» (16.3350) der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates verlangt wird.

Sicherheit für KMU

Die im Schweizerischen Versicherungsverband SVV vertretenen Lebensversicherer sind verlässliche Partner mit der Vollversicherung für über 180 000 KMU mit gegen 1,1 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und mit der Risikoversicherung für gegen 70 000 KMU mit über 700 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die KMU sind vielfach auf die Garantien der Versicherer angewiesen, da sie die Risiken aus der beruflichen Vorsorge nicht selber tragen können. Die Versicherer stehen im Wettbewerb untereinander und mit anderen Vorsorgeanbietern. Der Wettbewerb funktioniert und schlägt sich in unterschiedlichen Kapitalerträgen, Risikoprämien, Überschüssen usw. nieder.

Fortbestand der Kollektivlebensversicherung bedingt akzeptable Rahmenbedingungen

Bei der Reform der Altersvorsorge ist auch den schwierigen Rahmenbedingungen für die Kollektivlebensversicherung Rechnung zu tragen. Namentlich zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die anhaltend tiefen Zinsen, die zu sinkenden Kapitalerträgen führen, sowie die Einführung des Schweizer Solvenztests (SST), der die Anforderungen an die Bildung und Erhaltung des Solvenzkapitals massiv verschärft hat. Auf zusätzliche Restriktionen für die Kollektivlebensversicherung ist deshalb zu verzichten. Eine weitere Verschlechterung der Rahmenbedingungen wäre nicht verkraftbar und hätte wohl eine weitere Verknappung des Angebots in der Kollektivlebensversicherung und insbesondere bei der Vollversicherung zur Folge.