Bar­geld bei Ein­bruch ge­stoh­len – wie ist das ver­si­chert?

VersicherungsratgeberArchive22. November 2017

Da ich angesichts des Tiefzinsumfeldes allfälligen Negativzinsen der Bank entgehen will, habe ich sehr hohe Geldbeträge zuhause verwahrt. Wie wären diese Barbeträge bei einem Einbruch versichert?

In Ihrer Hausratversicherung sind sogenannte Geldwerte versichert. Unter Geldwerten versteht man z.B. Münzen, Medaillen, Fahrkarten, Abonnemente des öffentlichen Verkehrs, Wertpapiere, Edelmetalle und auch Bargeld. Bei Geldwerten besteht jedoch eine Leistungsbegrenzung, die in der Regel CHF 5‘000 beträgt. Zudem werden Sie nach einem Einbruchdiebstahl belegen müssen, dass Sie tatsächlich Bargeld in der von Ihnen angegebenen Höhe bei sich zuhause aufbewahrt hatten. In der traditionellen Hausratversicherung besteht auch für Schmuck bei Einbruch zu Hause oder auswärts meist eine Leistungsbegrenzung von CHF 30‘000, sofern der Schmuck nicht in einem Sicherheitsbehältnis (z.B. Kassenschrank oder Wandtresor) aufbewahrt wird.

Leistungsbegrenzung auch für Bargeld im Safe

Bargeld und Schmuck sind bei Einbrechern sehr beliebt. Sollten Sie trotzdem Bargeld und Schmuck zuhause aufbewahren, lagern Sie diese Wertsachen also in einem fest verankerten und abgeschlossenen Tresor. Die oben erwähnte Leistungsbegrenzung für Schmuck gilt dann nicht mehr. Die Leistungsbegrenzung für Geldwerte bleibt jedoch bestehen. Sie gehen also ein grosses Risiko ein, wenn Sie hohe Geldbeträge bei sich zuhause aufbewahren. Sie sollten auch beachten, dass Geldwerte in Motorfahrzeugen, Booten, Schiffen und Mobilheimen gar nicht versichert sind. Bei Unklarheiten über den Versicherungsschutz bei Wertsachen können Sie sich an Ihren Versicherungsberater wenden, der Sie gerne beraten wird.