Neu­es Un­fall­ver­si­che­rungs­ge­setz stärkt Rechts­si­cher­heit

MedienmitteilungArchive22. November 2017

Das Parlament hat heute das revidierte Unfallversicherungsgesetz UVG verabschiedet. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst diesen Entscheid: Das Gesetz enthält wichtige neue Bestimmungen, die die Rechtssicherheit verbessern. Der SVV und die Suva haben zudem eine paritätische Kommission gebildet, um Fragen rund um die Unfallversicherung, die sie beide betreffen, gemeinsam zu klären.

Zürich, 25. September 2015 – Mit seiner heutigen Schlussabstimmung hat das Parlament das revidierte Unfallversicherungsgesetz gut geheissen. Damit hat die seit Jahren immer wieder blockierte Reform nun die Ziellinie erreicht. Das Gesetz beruht auf einen umfassenden Kompromissvorschlag, zu dem sich die Sozialpartner, die Suva und der SVV gemeinsam bekennen.

Der SVV begrüsst den heutigen Entscheid des Parlaments, denn im vorliegenden Gesetz sind wichtige Bestimmungen aufgenommen worden, die zur Stärkung der Rechtssicherheit beitragen. So ist nun die Unfallversicherung für arbeitslose Personen im Gesetz geregelt. Zudem hält dieses fest, dass jetzt auch diejenigen Personen über ihren Arbeitgeber versichert sind, wenn sie zwar einen Arbeitsvertrag besitzen, die Arbeit aber noch nicht angetreten haben. Neu sollen beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters lebenslänglich ausgerichtete Renten angepasst werden, damit verunfallte Personen finanziell nicht besser gestellt werden als Rentenbezüger ohne Unfall. Auch ist der von den Privatversicherern bisher freiwillig geführte Fonds zur Sicherung der künftigen Renten nun gesetzlich verankert. Mit diesem Fonds tragen die privaten Unfallversicherer die Teuerung auf Renten gemeinsam.

Die Bestimmung über die Marktaufteilung zwischen Suva und Privatversicherer ist ebenfalls präzisiert worden. Um in Zukunft offene Fragen über den jeweiligen Zuständigkeitsbereich effizient zu klären, haben die Suva und der SVV eine paritätische Kommission gegründet. Sie dient auch der Zusammenarbeit bei Gesetzes- oder Verordnungsänderungen, die sowohl die privaten Unfallversicherer als auch die Suva betreffen.